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Wasserburg: Opfer oder Täter? - Neuer Fall vor dem Amtsgericht

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    • 18.01.13
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Opfer oder Täter?

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Wasserburg - Ein Wasserburger Paar steht bald wegen angeblicher Körperverletzung gegen Polizeibeamte vor dem Amtsgericht. Doch die Beiden behaupten genau das Gegenteil:

Bald Angeklagter am Rosenheimer Amtsgericht: der 52-jährige Wasserburger, der im vergangenen August Polizisten angegriffen haben soll. Foto re

© OVB

Bald Angeklagter am Rosenheimer Amtsgericht: der 52-jährige Wasserburger, der im vergangenen August Polizisten angegriffen haben soll.

Wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung muss sich ein Wasserburger Paar bald vor dem Amtsgericht verteidigen. Der 52-Jährige und seine 32-jährige Lebensgefährtin behaupten jedoch das Gegenteil, vielmehr seien sie von den Beamten misshandelt worden.

Dr. Andreas Michel, einer der beiden Verteidiger des Paares, hat wenig Hoffnung: "Die Richterin wird verurteilen. Aber wir gehen weiter, Rosenheim ist nur eine Durchgangsstation."

Für Dr. Michel ist der Fall des Wasserburger Paares nur die Fortsetzung mehrerer Vorwürfe von bayerischen Bürgern, über die auch die Heimatzeitung in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder berichtet hatte: dass Bürger, die sich gegen ihrer Meinung nach zu robuste Polizeieinsätze juristisch wehren wollen, oft selbst als Beschuldigte auf der Anklagebank landen.

Im Falle des Wasserburger Paares passierte der Einsatz im August 2012. Der 52-jährige Frührentner, der nach eigenen Angaben seit Jahren Herzprobleme hat und wenige Monate zuvor einen Rippenserienbruch erlitten hatte, war mit seiner Lebensgefährtin in einem Bistro in der Innenstadt. Der 52-Jährige gibt zu, zwei Bier getrunken und entsprechend alkoholisiert gewesen zu sein. Der Alkotest später ergab einen Wert von 0,35 Promille.

Gegen 2.30 Uhr kam es in einer nahen Bar zu einem Polizeieinsatz, der Wirt hatte wegen randalierender Jugendlicher die Polizei verständigt. Bis hierher decken sich die Darstellungen der Wasserburger Einsatzkräfte und des Ehepaars.

Dann aber gehen die Erzählungen weit auseinander. Der Wasserburger sagt, er habe den Tumult gehört, das Bistro verlassen und sei aus Neugier in Richtung des Einsatzortes gegangen. Dort habe ihm ein junger Beamter einen Platzverweis erteilt, woraufhin er ruhig erklärt habe, dass er mit dem Tumult vor der Bar nichts zu tun haben. Diese Ansprache aber musste, so erinnert sich das Paar, den Beamten sehr erzürnt haben: "Er sprang regelrecht auf mich zu, ich hob nur noch den Kopf zum Schutz und spürte einen sehr schmerzhaften Schlag auf meinen Kehlkopf." Im weiteren Verlauf sei er auf den Boden geworfen worden, ein Polizist habe immer wieder "Ich fotz dich, ich fotz dich, wehr dich doch" gerufen. Weil er seine Brille verloren hatte - der 52-Jährige ist mit minus neun Dioptrien extrem kurzsichtig - und dadurch nur sehr langsam in Richtung Polizeiwagen laufen konnte, hätte ihn derselbe Beamte immer wieder geschubst und gesagt: "Hey, lauf, ich fotz dich so arg."

Die Lebensgefährtin, nur 1,52 Meter groß und knapp 40 Kilo leicht, wurde ebenfalls festgenommen. Auch die zierliche Frau, die noch dazu wegen ihrer bewegungsunfähigen linken Hand als schwerbehindert gilt, bekam Handschellen angelegt. Sie gibt zu, in einer "verzweifelten Rage" gewesen zu sein und "vor Angst geweint" zu haben. In der Inspektion seien beide zunächst getrennt voneinander in Haftzellen gesperrt worden, erinnert sie sich.

Die Aussagen der beteiligten Polizisten geben einen völlig anderen Sachverhalt wider. Einer erinnert sich, dass der 52-Jährige einen bedrohlichen Eindruck gemacht habe. Daher habe ihn der Beamte nach unten gedrückt und - als der Mann auf dem Bauch lag - festzuhalten versucht. Der 52-Jährige habe dennoch "seine Augen weit aufgerissen und seine geballte Faust bereit zum Zuschlagen" gehalten. Weil die Frau ebenfalls versucht haben soll, zwei Beamte anzugreifen, habe sie ebenfalls auf dem Boden fixiert und gefesselt werden müssen. Nach Aussage der Polizisten habe sich die Lebensgefährtin außerdem von hinten auf denjenigen Beamten "stürzen" wollen, der gerade auf dem Rücken ihres Freundes "kniete und sich anschickte, ihm die Handfesseln anzulegen".

Kurz nachdem es aus der Haft entlassen wurde, erschien das Paar noch einmal auf der Wache, um die in ihren Augen ungerechtfertigte Härte der Beamten anzuzeigen. Dabei sei ihnen dann eröffnet worden, dass sie wegen ihrer sogenannten Widerstandshandlungen bereits als Beschuldigte geführt würden. Weil sie gegen den vom Amtsgericht Rosenheim anschließend erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatten, müssen sich die beiden Wasserburger nun am 6. Februar einer Hauptverhandlung stellen. Werden sie verurteilt, droht dem 52-Jährigen eine Geldstrafe von 4000, der 32-Jährigen von 3600 Euro.

Andreas Miller, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, bestätigt in dem Zusammenhang, dass seine Behörde wegen des Vorfalls am 5. August 2012 nach "sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung" der Unterlagen einen Strafbefehlsantrag am Amtsgericht Rosenheim gestellt und daraufhin ein unabhängiger Richter den Strafbefehl erlassen habe. Eine umfassende Prüfung müsse nun in der Hauptverhandlung stattfinden.

Für diese Hauptverhandlung fühlt sich der angeklagte Wasserburger gut gerüstet. Der ehemalige Elternbeiratsvorsitzende einer Wasserburger Schule will Zeugen benennen, die seine Version der Tatnacht stützen. Am Ende wird dann Aussage gegen Aussage stehen - und die Richterin die schwere Aufgabe haben, die Wahrheit zu finden.

Stefanie Zipfer/Oberbayerisches Volksblatt

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