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    • 10.08.12
    • Wasserburg
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Zoff im Getränkemarkt

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Wasserburg - Mit Faustschlag und Fußtritt soll ein 34-Jähriger einen anderen Mann im Getränkemarkt verletzt haben. Das Geschehen blieb vor Gericht allerdings undurchsichtig:

Eine Auseinandersetzung zwischen einem 34-Jährigen und einem 53-jährigen Wasserburger im Februar 2011 in einem Getränkemarkt endete vor dem Amtsgericht Rosenheim, Zweigstelle Wasserburg. Doch die Wahrheitsfindung gestaltete sich schwierig.

Zur ersten Verhandlung letztes Jahr war der Geschädigte nicht erschienen, vor der erneuten Verhandlung forderte er Polizeischutz. Dann war ein weiterer Verhandlungstermin notwendig, um weitere Zeugen zu hören. Ob es sich bei der Auseinandersetzung um eine vorsätzliche Körperverletzung oder um Notwehr gehandelt hat, war auch nach drei Verhandlungstagen und sechs Zeugen nicht eindeutig geklärt.

Laut Anklageschrift soll der 34-Jährige dem 53-Jährigen ohne Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen, mit dem Fuß gegen die rechte Brustseite getreten und ihn einen Jochbeinbruch und starke Schmerzen im Brustkorb zugefügt haben. Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und ließ über seinen Anwalt erklären, dass er sich in einer Notwehrsituation befunden habe. Er habe den Geschädigten zufällig in dem Getränkemarkt getroffen und ihn auf die kaputte Fensterscheibe angesprochen, die der Wasserburger bei einem Besuch vor einigen Monaten beschädigt und nicht bezahlt habe. Daraufhin hätten beide das Geschäft verlassen. Anschließend habe der Geschädigte ohne Vorwarnung seine Jacke ausgezogen, die Brille abgenommen, eine Kampfposition eingenommen und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dabei sei er am Auge getroffen worden und zu Boden gegangen. Um sich zu wehren, habe er dann zurückgeschlagen.

Die 25-jährige Verlobte des Angeklagten bestätigte diese Aussage und verließ nach einem kurzen Wortgefecht mit dem Geschädigten wutentbrannt den Gerichtssaal.

Der Wasserburger berichtete dann dem Gericht von einer Vorgeschichte. Bekannte hätten ihm schon im Vorfeld erzählt, dass ihn der Angeklagte schlagen wolle. Deshalb sei er auch aufgewühlt gewesen, als er den 34-Jährigen im Getränkemarkt getroffen und ihn darauf angesprochen habe. Kaum draußen habe der ihm "eine vom anderen Stern geschossen". Völlig entsetzt habe er den Angeklagten aufgefordert: "Hör auf, du tust mir weh", doch der habe ihm einen weiteren Schlag versetzt, bei dem er ihm das Jochbein gebrochen habe. Er habe ihn erneut aufgefordert aufzuhören, doch der Angeklagte habe ihm mit dem Fuß in den Brustraum getreten und ihm dabei "schnell noch zwei Rippen gebrochen". Da habe er zurückgeschlagen.

Seine Ehefrau bestätigte dies weitgehend, hatte jedoch den ersten Schlag nicht gesehen. Auch die weiteren Zeugen konnten keine genauen Angaben zum Tathergang machen.

Wer zuerst schlug blieb unklar

Nach Beendigung der Beweisaufnahme stand dann für die Staatsanwältin fest, dass es wohl definitiv eine Körperverletzung gegeben habe, der Tatnachweis in der Hauptverhandlung aber nicht bestätigt worden sei. Darum sei der Angeklagte freizusprechen, denn letztlich lasse sich auch eine Notwehrsituation nicht ausschließen. Es gäbe keine unabhängigen Zeugen und zudem bestünden Zweifel, dass bei allen die Erinnerung noch so frisch sei. Eine Aussage habe deutlich unter Alkoholeinfluss stattgefunden. Zu verurteilen sei der Angeklagte nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Diesen Strafbefehl hatte sich der gebürtige Kasache in der Zwischenzeit eingehandelt, als ein Schlagring bei ihm gefunden wurde.

Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitgehend an und forderte ebenfalls einen Freispruch. Den Besitz eines Schlagrings räumte er ein, betonte aber, dass dies nur ein Dekorationsgegenstand sei. Deshalb sei eine Reduzierung der Geldstrafe auf 20 Tagessätze zu 15 Euro angemessen.

Das Gericht sprach den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung frei, denn der einzige, der einigermaßen glaubwürdig gewesen wäre, sei der Geschädigte gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Strafbefehl über 30 Tagessätzen zu je 15 Euro sollte es allerdings bleiben, denn es sei verboten, einen Schlagring zu besitzen. Die Verwendung nur zu Dekorationszwecken sei hier definitiv kein strafmilderndes Argument.

ca/Wasserburger Zeitung

Rubriklistenbild: © dpa

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