Rosenheim - Bereits in jungen Jahren machte die heute 26-jährige Rosenheimerin Bekanntschaft mit Cannabis, Marihuana und Alkohol - überzeugend lobte die Dealerin vor Gericht Besserung.
Die "weiche Droge" Marihuana war anfangs nur für den Eigenkonsum vorgesehen, doch dabei blieb es nicht. Im Laufe der Jahre steigerte sich der Bedarf auf etwa ein halbes Gramm pro Tag, da die Abhängigkeit zunahm. Beim Rosenheimer "Marktpreis" von zehn Euro pro Gramm wurde der Konsum mit einem Hartz-IV-Einkommen problematisch.
Die Angeklagte kaufte daher das Rauschgift in größeren Mengen ein, um etwa die Hälfte davon gewinnbringend weiterzuveräußern und gleichzeitig ihren Eigenbedarf finanzieren zu können. Quasi en gros erwarb sie das Marihuana in München zu einem Grammpreis von fünf Euro. In drei Chargen von zweimal 500 Gramm und einmal 400 Gramm kaufte sie bei einem Münchner Dealer ein, dessen Namen sie nicht nennen wollte. Auch die Namen ihrer Rosenheimer Abnehmer wollte sie nicht angeben.
Als Grund für ihre Drogengeschäfte gab die Angeklagte während der Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Heinrich Loeber an, dass ihre zunehmende Abhängigkeit, eine gescheiterte Ehe, Arbeitslosigkeit und ärztlich bestätigte Depressionen sie immer weiter in die falsche Richtung hätten treiben lassen. Aber sie habe niemals harte Drogen genommen. Es klang fast wie ein erleichternder Stoßseufzer, als sie leise sagte, sie sei heute froh, erwischt worden zu sein.
Letzteres klang glaubhaft, denn seit ihrer Verhaftung Ende Juni 2009, so die Angeklagte, habe sie die Finger von dem "Zeugs" gelassen und sei jetzt clean. Die ärztlichen Diagnosen sowie die therapeutischen Behandlungen, denen sie sich freiwillig unterzogen hat und noch unterzieht, bestätigen das; ebenfalls die regelmäßige Kontrolle auf Drogen. Die Ärzte bestätigen ihr, dass sie an posttraumatischen Depressionen durch eine Vergewaltigung in der Jugend leide, deretwegen sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinde und die ihre damalige Drogenabhängigkeit erklärten.
Obwohl die Angeklagte des Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln schuldig sei, plädierte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Blume, für ein mildes Urteil. Das "überschießende" Geständnis, die Abhängigkeit, das durchaus positive Verhalten nach ihrer Verhaftung und die positive Sozialprognose, aber auch der Umstand, dass die Angeklagte bisher nicht strafrechtlich vorbelastet, also Ersttäterin, sei, sprächen zu ihren Gunsten. In ihrem "letzten Wort" vor der Urteilsfindung sagte die Angeklagte, sie hoffe, fortan "ein Leben ohne Drogen" führen zu können.
Das Gericht kam sinngemäß ebenfalls zu diesem Schluss und sprach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus, die "im vorliegenden Falle guten Gewissens" auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Bewährungsauflage muss die Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die therapeutischen Behandlungen erfolgreich abschließen und den Anweisungen eines Bewährungshelfers nachkommen.
je/Oberbayerisches Volksblatt
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