Rosenheim - Die Verwaltung möchte durch Sonderaktionen an Wochenenden auf das zum Teil unangemessene Plakatieren reagieren.
Sie wird daher in den nächsten Wochen nicht genehmigte Werbetafeln verstärkt beseitigen lassen und die Verursacher zur Erstattung der anfallenden Kosten heranziehen.
Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Werbezwecke ist nach der Städtischen Sondernutzungssatzung bzw. nach der Verordnung über öffentliche Plakatanschläge erlaubnispflichtig. Dies gilt nicht für Großflächenplakatwände an den Hauptstraßen und Litfasssäulen, die eine baurechtliche Genehmigung benötigen. Zusätzlich sind im Stadtgebiet ebenfalls mit der Baubehörde abgestimmte Schaukästen der Vereine für aktuelle Informationen aufgestellt. Sonstige Werbemaßnahmen nehmen in der letzten Zeit überhand. Gerade an Wochenenden werden bevorzugt an Lichtmasten, Bäumen und Brückengeländern Veranstaltungsplakate angebracht - häufig für Kleinveranstaltungen außerhalb des Stadtgebiets.
Pressemitteilung Stadt Rosenheim
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