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Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Welche Bußgelder Autofahrern drohen

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Zu wenig Sicherheitsabstand auf der Straße steigert die Unfallgefahr. Autofahrern, die sich nicht daran halten, drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote.

Drängler sind nicht nur nervig, sondern stellen im Straßenverkehr eine extreme Gefahr dar – speziell auf der Autobahn bei höheren Geschwindigkeiten. Denn: Wer keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhält, kann womöglich im Notfall nicht mehr rechtzeitig bremsen – und es kommt zum Unfall. Die entscheidende Frage ist allerdings: Wie viel Abstand ist „ausreichend“? In der StVO ist dabei kein konkreter Wert genannt – dieser hängt nämlich von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Im Gesetz heißt es lediglich, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss „dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Zu wenig Sicherheitsabstand im Straßenverkehr erhöht die Unfallgefahr. Autofahrern, die sich nicht daran halten, drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote.
Zu dichtes Auffahren ist gefährlich und kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Das müssen Autofahrer wissen

Um den nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann zu berechnen, gibt es zwei Faustformeln, die den meisten Autofahrern bekannt sein sollten. Die erste lautet „halber Tacho“: Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als Mindestabstand der halbe Tachowert. Wer also auf einer Landstraße mit 100 km/h unterwegs ist, muss mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Wer sich schwer mit der Einschätzung von Abständen tut, dem rät der Automobilklub ACV, sich nach den Leitpfosten richten, die entlang von Autobahnen und Landstraßen aufgestellt sind: Diese stehen üblicherweise im Abstand von 50 Metern. Für den Bremsweg ist die Berechnung etwas komplizierter.

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Die „Zwei-Sekunden-Regel“

Eine weitere Hilfe für den korrekten Sicherheitsabstand können Verkehrsschilder sein, man spricht hier auch von der „Zwei-Sekunden-Regel“: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ein Schild passiert, sollte man dieselbe Stelle frühestens zwei Sekunden später passieren. Heutzutage kann man sich natürlich auch von Technik unterstützen lassen – wie etwa Abstandswarnern oder Abstandsregel-Tempomaten. Wichtig: Wie der ADAC betont, darf man sich aber nicht allein auf die Technik verlassen – für die Einhaltung des richtigen Abstands bleibt jeder selbst verantwortlich. Auch zu Radfahrern müssen Autofahrer übrigens einen bestimmten Abstand einhalten.

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen bei Verstößen

Bei Abstandsverstößen bei einem Tempo von weniger als 80 km/h liegt das Bußgeld zwischen 25 und 35 Euro. Über 80 km/h wird es deutlich teurer und es drohen mindestens ein Punkt in Flensburg und auch ein Fahrverbot. Die Höhe der Strafe richtet sich danach, wie weit der Mindestabstand unterschritten wurde.

Diese Strafen drohen bei Abstandsverstößen bei einem Tempo von mehr als 80 km/h:

gefahrenes TempoMindeststrafe/Maximalstrafe
mehr als 80 km/h75 € und 1 Punkt / 320 € und 1 Punkt
mehr als 100 km/h75 € und 1 Punkt / 320 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
mehr als 130 km/h100 € und 1 Punkt / 400 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Der ADAC weist darauf hin, dass nur ein „gefährdender Abstand“ sanktioniert wird. Dieser Fall tritt ein, wenn man den Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht einhält. Aus diesem Grund wird laut dem Automobilklub der Nah- und der Fernbereich der Messstelle in der Regel durch zwei Videokameras dokumentiert.

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