Scheiben tönen: Auf der Windschutzscheibe ist nur ein kleiner Streifen erlaubt
Getönte Scheiben lassen so manches Auto schicker aussehen – doch wer selbst Hand anlegen möchte, sollte dabei einige Dinge beachten.
Bereits ab Werk kommt so mancher Neuwagen schon mit getönten Scheiben zum Kunden. Vielen Käufern gefällt einfach die Optik. Doch eine Tönung bringt auch noch andere Vorteile mit: Der Innenraum heizt sich nicht mehr so stark auf – und man muss speziell im Sommer weniger zu Extra-Kühlungsmaßnahmen greifen. Und: Die Insassen werden weniger geblendet und obendrein wird auch noch die Privatsphäre erhöht. Für eine nachträgliche Tönung gibt es nur zwei Möglichkeiten: Den Austausch der Scheiben durch getönte Gläser – was allerdings extrem kostenintensiv ist. In der Regel ist das Mittel der Wahl eine Tönungsfolie.
Scheiben tönen: Auf der Windschutzscheibe ist nur ein kleiner Streifen erlaubt
Allerdings ist beim Folieren – wie auch beim Aufbringen von normalen Aufklebern – nicht alles erlaubt. Grundsätzlich sind beim Tönen die Windschutzscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben tabu. Hier darf die Sicht nicht eingeschränkt werden. Laut ADAC sind für eine Scheibentönung alle Seitenfenster ab der B-Säule sowie die Heckscheibe zulässig, wenn links und rechts am Auto Außenspiegel angebracht sind. Zudem darf am oberen Rand der Frontscheibe ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen angebracht werden.

Scheiben tönen: Folien müssen über allgemeine Bauartgenehmigung verfügen
Wichtig: Nicht einfach im nächsten Hobby-Shop oder Baumarkt irgendeine dunkle Folie kaufen und auf die Scheibe pappen. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben. Benutzt werden dürfen ausschließlich Tönungsfolien, die über eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügen. Auf jeder Scheibe muss die Prüfnummer der Folie erkennbar sein. Aufpassen sollte man übrigens auch, wenn man seine Scheinwerfer polieren möchte – eine Schönheitskorrektur in Eigenregie kann den TÜV kosten.
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Scheiben tönen: Folierung besser einem Profi überlassen
Grundsätzlich kann man seine Scheiben selbst tönen – wer damit jedoch keine Erfahrung hat, oder besonders handwerklich geschickt ist, sollte diese Arbeit besser einem Profi überlassen. Das kostet bei einem entsprechenden Fachbetrieb zwar etwas mehr – allerdings darf man dann auch ein entsprechend fehlerfreies Ergebnis erwarten. Wer seine Scheiben unzulässig tönt, muss mit einer Geldbuße von mindestens 10 Euro rechnen. Falls dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, können sogar 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Die Preise für eine Folierung unterscheiden sich natürlich je nach Anbieter und Umfang. Die Preise beginnen bei einem Kleinwagen bei etwa 150 Euro – für einen SUV oder Van wird meist mindestens das doppelte fällig.