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Im Hickhack um die sogenannte Blitzer-Posse von Köln ist eine Lösung gefunden. Die zu Unrecht geblitzten Autofahrer sollen ihr Geld zurückbekommen.
Der Kölner Stadtrat hat den Weg freigemacht, um Hunderttausenden Autofahrern zu Unrecht kassierte Bußgelder zurückzuzahlen. Am Dienstagabend stimmte der Rat einem „freiwilligen Ausgleichsprogramm“ zu, mit dem die Betroffenen entschädigt werden können. Um ihr Geld zurückzubekommen, müssen sie nun noch ein Online-Formular ausfüllen.
Schild mit 60-Tempolimit fehlte
Ursache für die als Blitzer-Posse bekannt gewordene Panne war ein nicht richtig ausgeschildertes Tempolimit auf der A3 am Kreuz Heumar gewesen. An einer Stelle, an der statt 80 Kilometer in der Stunde 60 gelten sollte, war 2016 hunderttausendfach geblitzt worden. Es fehlte aber ein entsprechender Hinweis am Ende einer Baustelle. Das stellte das Kölner Amtsgericht nach der Klage eines Autofahrers fest.
Die Stadt Köln wollte daraufhin die zu Unrecht gezahlten Bußgelder zunächst über den sogenannten NRW-Gnadenerlass zurückzahlen. Dieser Weg war nach Ansicht der Bezirksregierung aber nicht zulässig. Stattdessen einigten sich die Behörden auf das „freiwillige Ausgleichsprogramm“. Auch aufgrund des Behörden-Hickhacks hatte der Fall deutschlandweit Schlagzeilen gemacht.
Kölns Stadtdirektor Stephan Keller räumte ein, man habe sich wegen der Rechtslage „mit einer Lösung des Problems durchaus schwer getan“. Um das Geld zurückzahlen zu können, brauche man aber eine Rechtsgrundlage. Das Ausgleichsprogramm könne die Betroffenen nun entschädigen - allerdings nur finanziell.
Was passiert mit den Punkten in Flensburg?
Alles andere - etwa Punkte in Flensburg zu tilgen oder ein Fahrverbot aufzuheben - liege nicht in der Macht der Stadt. Darüber könnten nur Gerichte entscheiden oder in Härtefällen die Bezirksregierung in einem sogenannten Gnadenverfahren. Auf der Webseite der Stadt Köln heißt es dazu: „Im Rahmen des sogenannten "Gnadenerlasses" ist hierzu ist ein formloser Antrag bei der Bußgeldstelle zu stellen. Diesbezügliche Anträge werden wir an die Bezirksregierung weiterleiten, die dann über die Löschung im Einzelfall entscheidet.“