Bußgelder sollen drastisch steigen: Die geplanten Strafen für Temposünder und Falschparker

Minister von Bund und Ländern haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt. Auch für Temposünder soll es künftig deutlich teurer werden. Eine Übersicht.
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geinigt. Noch sei nicht sicher, wann er in Kraft tritt, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 16. April). Dem ADAC zufolge sollen die neuen Bußgeldsätze allerdings „noch in diesem Jahr“ kommen. Sicher ist: Er enthält eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Womit Autofahrer rechnen müssen, schilderte dpa anhand dieser Auswahl:
Rettungsgasse blocken, falschparken, rasen: Höhere Bußgelder geplant
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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Aktuelle und geplante Bußgelder für PKW
Für Temposünder soll es künftig deutlich teurer werden: Dabei gelte das Motto: Je schneller, desto teurer, schrieb dpa anlässlich der geplanten Erhöhung der Bußgelder. Die geplanten Bußgelder für Pkw innerorts:
- 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.
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Und das sind die geplanten Bußgelder für Pkw außerorts aus, wie ADAC.de außerdem schreibt:
- 10 km/h zu schnell: künftig 20 statt 10 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro.
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Bußgeldkatalog: Einigung bei Bußgeldern und Fahrverboten
Der ADAC begrüßt nach eigenen Angaben die Einigung von Bund und Ländern auf einen neuen Bußgeldkatalog. Zu den Hintergründen heißt es auf ADAC.de: „Wegen eines Zitierfehlers ist die Bußgeldkatalogverordnung vom 28. April 2020 im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungültig. Aber auch inhaltlich gab es mächtig Ärger, da Fahrverbote bereits bei einer Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts vorgesehen waren.“
Bei der Einigung sei es nun gelungen, die ursprünglich geplanten drastischen Verschärfungen bei den Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen zu verhindern und dennoch Raser durch deutlich höhere Bußgelder abzuschrecken. „Die neuen Bußgeldsätze sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten“, heißt es außerdem auf ADAC.de.
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