Droht womöglich ein Bußgeld, Punkt oder sogar Fahrverbot? Neuer ADAC-Bußgeld-Checker verrät es
Geblitzt worden? Für eine erste Einschätzung gibt‘s vom ADAC einen neuen Bußgeld-Checker, der auch mehr über mögliche Punkte in Flensburg und sonstige Strafen verrät.
Wer als Fahrer geblitzt worden ist und nicht weiß, ob und welches Bußgeld in so einem Fall erwartet, findet dazu mehr Infos über einen neuen Bußgeld-Checker des ADAC. Droht beim jeweiligen Tempoverstoß womöglich bald ein Punkt in Flensburg? Was ein Verstoß in der Regel kosten kann, aber auch, was für oder gegen einen Einspruch sprechen kann: Auch solche Fragen will der Bußgeld-Checker, zu finden auf ADAC.de, zur ersten Einschätzung anonym beantworten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.
Lesen Sie zudem: Österreich: Die beliebtesten Ausreden von „Mautsündern“
Für Delikte wie Tempo-, Abstands- oder Roteampelverstöße kann man nach Eingabe der individuellen Kriterien sehen, wie hoch die Geldbuße ist und ob Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen. Dazu klappen entsprechende Fragen zu den jeweiligen Deliktkategorien „Geschwindigkeit“, „Abstand“ und „Rotlicht“ auf, wie in dem Bericht weiter geschildert wird. Zum Beispiel, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, wie gering der Abstand war oder wie schnell man gefahren ist. Danach werde die mögliche Strafe entsprechend berechnet.
Lesen Sie zudem: Bußgelder sollen drastisch steigen: Die geplanten Strafen für Temposünder und Falschparker
„Ob zu schnell gefahren, Rotlichtverstoß oder zu geringer Abstand. Berechnen Sie online, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen und prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob es sinnvoll ist gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen“, heißt es auf der Internetseite des ADAC unter anderem zur Erklärung. Der „ADAC Bußgeld Check“ könne allerdings nur den Regelsatz berechnen. „Das heißt: Erhöhungen oder Ermäßigungen hängen von Ihrem individuellen Fall ab. Es kann daher zu einer Erhöhung des Bußgeldregelsatzes oder zusätzlich zur Verhängung eines Fahrverbotes kommen, falls Sie bereits mehrere Voreintragungen in Flensburg haben. Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.“ Eine erste Orientierung ist hier also zwar möglich. Ob man bei Zweifeln in einem konkreten Fall gegebenenfalls zum Beispiel Einspruch einlegen möchte oder nicht, muss aber jeder Fahrer selbst wissen. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Quellen: dpa, Bußgeld-Checker auf ADAC.de
Auch interessant: Geschwindigkeitsbeschränkung: Sieben Städte wollen Tempo 30 testen