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Werden Masken im Auto-Verbandskasten bald Pflicht?

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Von: Anne Hund

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Polizeikontrolle
Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle auch ein Verwarnungsgeld. © Fredrik von Erichsen/dpa (Symbolbild)

In jedes Auto gehört ein Verbandskasten. Noch in diesem Jahr könnte eine Neuregelung gefunden werden. Der ADAC schildert die Pläne.

Noch für dieses Jahr ist das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandskasten geplant. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Ende Dezember: Dem ADAC zufolge solle hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, stand dpa zufolge allerdings noch nicht fest.

Bereits Ende September hatte der ADAC auf seiner Internetseite auf die geplante Neuregelung aufmerksam gemacht. Für 2022 sei eine Anpassung der DIN-Norm Nr. 13164 geplant, die aufliste, was alles Teil des Notfallsets sei. „Zukünftig müssen zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden“, hieß es weiter in dem Beitrag auf ADAC.de zu den Plänen.

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Das Verkehrsrecht bestimme für alle Autofahrer in Deutschland die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Zu einem „Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164“ gehören laut ADAC derzeit:

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Ohne Verbandskasten droht ein Verwarnungsgeld

Schon bald könnten im Verbandskasten also auch die Masken ergänzend zur Pflicht werden. Ein Verbandskasten sei das A und O, um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, betonen die ADAC-Experten in dem Beitrag. Autofahrer sollten den Verbandkasten im Auto regelmäßig überprüfen. „Wenn bei einzelnen oder allen Materialien das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen diese Artikel ausgetauscht werden.“ Wer keinen Verbandskasten mitführe, riskiere bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto zudem „ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro“. (ahu)

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