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Wie man sich als Fußgänger an einem Zebrastreifen verhält, weiß eigentlich jeder. Aber wie sieht's bei Radfahrern aus? Welche Regeln gelten für Sie? Wir erklären es Ihnen.
Autofahrer mögen sie nicht wirklich, aber sie sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer: Radfahrer. Für diese gelten natürlich auch Regeln, auch wenn einige schwarze Schafe sich gerne über sie hinwegsetzen – zum Beispiel an Zebrastreifen. Worauf Radler bei dieser Art Fußgängerüberweg achten müssen, verraten wir Ihnen hier.
Fahrradfahrer am Zebrastreifen: Welche Regeln gelten?
Ist ein Radfahrer auf der Straße unterwegs und kommt an einen Zebrastreifen, gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Kurz gesagt: Will ein Fußgänger die Straßen an dieser Stelle überqueren, müssen Fahrradfahrer anhalten. Denn Passanten haben Vorrang.
Wie müssen sich Radler aber verhalten, wenn sie selbst einen Zebrastreifen verwenden wollen? Dabei gibt es nämlich eine Stolperfalle, die im schlimmsten Fall richtig teuer werden kann.
Fahrradfahrer am Zebrastreifen: So verhalten Sie sich richtig
Kommt also ein Radfahrer an einen Zebrastreifen, sollte dieser absteigen und seinen Drahtesel über den Zebrastreifen schieben. Dann gilt er nämlich als Fußgänger und hat Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Wird einfach über den Zebrastreifen geradelt und muss deshalb ein Auto bremsen, kann es ein Bußgeld für den Radfahrer geben – wegen einer vermeidbaren Behinderung.
Der ADAC weist zudem darauf hin, dass den Radfahrer eine Mitschuld trifft, wenn sie über einen Zebrastreifen fahren und es zu einem Unfall kommt.