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Dunkle Jahreszeit: Radler gefährdet

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Landkreis - Sehen und gesehen werden lautet das Motto für jeden Verkehrsteilnehmer im Herbst und im Winter. Radler leben besonders gefährlich.

Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu in § 17, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse (z.B. Regen, Nebel, Schneefall) es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden müssen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.

Vor allem Radfahrer ignorieren diese gesetzliche Regelung und fahren teilweise mit einer erstaunlichen Sorglosigkeit auf unseren Straßen umher. Sie gefährden damit sich und andere. Bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen sind sie unbeleuchtet vom Autofahrer kaum zu erkennen. Beinaheunfälle sind fast an der Tagesordnung.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist ein verkehrssicheres Fahrrad, das u.a. mit Frontstrahler, Scheinwerfer, rotem Schlusslicht, Großflächenrückstrahler rot, Pedalrückstrahler gelb und mit gelben Speichenreflektoren ausgestattet sein muss.

Und nun eine Bitte der Polizei, die sich vor allem an die Eltern von schulpflichtigen Kindern richtet: Überprüfen sie regelmäßig den Zustand des Fahrrades ihrer Kinder. Geht ihr Kind zu Fuß in die Schule und muss es unbeleuchtete Straßen benutzen, so sollte es eine reflektierende Warnweste tragen. Durch diese zwei kleinen Maßnahmen sorgen sie dafür, dass ihr Kind auch im Herbst und im Winter sicher zur Schule kommt. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Mühldorf am Inn

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