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Bericht: Diese Regeln für Fahranfänger könnten sich künftig ändern

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Von: Anne Hund

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Seit 3. Februar steht fest: Niedersachsens Fahrschulen dürfen ihren Schülern trotz der Corona-Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten.
Fahranfänger könnten sich einem Bericht zufolge schon bald mit neuen Regeln konfrontiert sehen. © Holger Hollemann/dpa (Archivbild)

Die Ampel will den Führerschein mit 16 Jahren ermöglichen. Auf Fahranfänger könnten einem Bericht zufolge zudem verschärfte Regeln zukommen – etwa die Verlängerung der Probezeit.

Fahranfänger könnten sich schon bald mit neuen Regeln konfrontiert sehen: Wie die Rheinische Post berichtete, planen die Verkehrsminister der Länder eine umfassende Reform. Das geht dem Zeitungsbericht zufolge aus einem Beschlussvorschlag für die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern hervor. Dabei gehe es darum, mit Blick auf junge Autofahrer für mehr Sicherheit zu sorgen, schilderte die Tagesschau anlässlich des Zeitungsberichts.

Probezeit oder Fahrsicherheitstrainings: Reform der Regeln für Fahranfänger?

„Im Gespräch ist demnach, die Probezeit für Fahranfänger von zwei auf drei Jahre zu verlängern“, hieß es auf Tagesschau.de (Stand: 7. Dezember). „Eine Reduzierung um ein Jahr soll möglich sein, wenn Fahranfänger etwa vier Monate nach dem Erhalt des Führerscheins freiwillig zwei ‚Feedbackfahrten‘ von jeweils 90 Minuten absolvieren. Eine weitere Option sollen spezielle Fahrsicherheitstrainings sein.“

Laut des Beschlussvorschlags solle eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Frühjahr 2022 für die Umsetzung sorgen, berichtete die Rheinische Post zudem. Noch ist allerdings nichts entschieden. Die Runde der Verkehrsminister soll sich noch in dieser Woche treffen.

Lesen Sie zudem: Neue Regeln 2022: Was Autofahrer ab Neujahr erwartet

Begleitetes Fahren: Ampel will Führerschein mit 16 Jahren ermöglichen

SPD, Grüne und FDP wollen zudem das Mindestalter zum Erwerb eines Pkw-Führerscheins senken und begleitetes Fahren bereits ab 16 statt wie bisher mit 17 Jahren ermöglichen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) im November berichtet hatte. Damit sollten Jugendliche schon frühzeitig für die Gefahren im Straßenverkehr geschult werden, heiße es im Koalitionsvertrag.

Bisher ist das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Bis zum 18. Geburtstag besteht die Auflage, den Pkw nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Begleitperson zu fahren. (ahu)

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