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Nackt im Auto? Was im Verkehr erlaubt ist und was nicht
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1 / 7Skelett auf dem Fahrersitz? Erlaubt! Das Foto der Polizei Straubing ging um die Welt, die Erklärung war einfach: Es handelte sich um ein rechts gelenktes Auto, somit war der Boandlkramer nur Beifahrer. Der Autobesitzer fand’s halt cool. © dpa2 / 7Eine Frau aus Deggendorf (Bayern) bekam einen Strafzettel wegen unnützen Fahrens. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: (…) Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." Was man im Straßenverkehr darf und was nicht – hier einige skurrile Fälle: © dpa3 / 7Nackt im Auto? Naja. Hier gilt, niemand darf gefährdet, belästigt oder geschädigt werden. Nacktfahren ist sozusagen Auslegungssache. © dpa4 / 7Anders sieht es aus, wenn man nackt aus dem Auto steigt. Dann befindet man sich im öffentlichen Raum und das könnte eine Ordnungswidrigkeit nach §118 nach sich ziehen: Belästigung der Allgemeinheit. Das gilt wohl auch für Frauen, die oben ohne im Cabrio unterwegs sind. © dpa5 / 7Maskiert am Lenkrad. Teilsteils. Kostüme sind grundsätzlich erlaubt, nicht aber Masken und – Vorsicht, Piraten – Augenklappe! © dpa6 / 7Norm der Parkscheibe: Ein Rentner bekam ein 5-Euro-Ticket, weil seine Scheibe eine Winzigkeit zu klein war! © dpa7 / 7Auto abschließen: Nicht vergessen, sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. © dpa