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Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe

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Pink statt Blau? Das geht nicht. Wegen der falschen Farbe bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen kassiert. Zu Recht, erklärt die Stadtverwaltung. © dpa

Pink statt Blau? Das geht nicht. Wegen der falschen Farbe bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen kassiert. Zu Recht, erklärt die Stadtverwaltung.

Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals „derwesten.de“ am Mittwoch bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

Parkscheiben gehören zur Kategorie der Verkehrszeichen, sie müssen nach StVO blau sein und elf mal 15 Zentimeter groß sein.

Verrückte Park-Unfälle Einparken

dpa

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