Tempolimits in Slowenien: Diese Geschwindigkeiten sind auf Autobahn, Landstraße & Co. erlaubt

Wer mit dem Auto nach Slowenien fährt, sollte sich vorher über die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen und Landstraßen vor Ort informieren.
Touristen treibt es vor allem zum Skifahren in den Julischen Alpen nach Slowenien, aber auch ein Badeurlaub an der Adria-Küste ist im Sommer eine verlockende Möglichkeit. Wer aber lieber auf einen Städtetrip aus ist, wird in der Hauptstadt Ljubljana mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten belohnt. Manchmal ist Slowenien für Reisende aber auch ein Transitland auf dem Weg nach Kroatien. So oder so: Vor der Einreise ist es wichtig, dass Sie sich mit den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf den Straßen Sloweniens bekannt machen.
Höchstgeschwindigkeiten in Slowenien: die Regeln für Motorräder, Pkw und Wohnwagen
Sofern keine anderen Verkehrszeichen eine andere zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, gelten in Slowenien folgende Tempolimits auf den Straßen:
Ortsgebiet | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn | |
---|---|---|---|---|
Motorräder | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw bis 3,5 Tonnen | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 Tonnen | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 Tonnen | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
PKW-Gespann | 50 km/h | 90 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Es zeigt sich: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h für alle Fahrzeuge gleich. Besonders diejenigen aber, die mit einem Wohnmobil oder Gespann über 3,5 bis 7,5 Tonnen, müssen sich an geringere Höchstgeschwindigkeiten halten. Zudem ist es auch in Slowenien ratsam, bei Wind und Wetter die Geschwindigkeit an die äußeren Begebenheiten oder die Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
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Vorsicht bei Rückkehr aus Kroatien über Slowenien
Der Österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet von mehreren Fällen, bei denen Clubmitglieder bei der Rückkehr aus Kroatien über Slowenien mit hohen Strafen bedacht wurden. In einem konkreten Fall haben Reisende nicht den Grenzübergang „Zavrč“ genutzt, sondern sind über den Ort Goričak nach Slowenien eingereist. Allerdings ist das „illegal“, weil es gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze verstößt. Es kann eine Geldstrafe von bis zu 1.200 Euro pro Person drohen. Daher rät der ÖAMTC dazu, nur die offiziellen Grenzübergänge von Kroatien nach Slowenien zu benutzen. (fk) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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