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Ein Mann, dem der Führerschein entzogen wurde, ist gerichtlich gegen eine medizinisch-psychologische Untersuchung vorgegangen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.
Mit 1,3 Promille am Steuer bekam ein Mann in Hessen seinen Führerschein entzogen. Er wehrte sich gerichtlich gegen die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU*), wie das ZDF berichtete. Der Prozess ging durch mehrere Instanzen. Am Mittwoch urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.
Urteil: Nach Fahrt mit 1,3 Promille ohne Ausfallerscheinungen muss MPU vorgelegt werden
Nach dem Entzug des Führerscheins wegen einer Trunkenheitsfahrt müsse ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorgelegt werden, wenn der Fahrer trotz hoher Blutalkoholkonzentration keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, berichtete die Nachrichtenagentur AFP zu der Entscheidung des Falles vom Mittwoch. In diesem Fall könne von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung - also möglicherweise Alkoholmissbrauch - ausgegangen werden, habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es habe somit der Stadt Kassel rechtgegeben. (Az. 3 C 3.20).
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Alkohol am Steuer - wann folgt MPU? Urteil zum „Idiotentest“
Der Mann war im Jahr 2016 alkoholisiert Auto gefahren, schildert AFP die Hintergründe, weshalb ihm die Fahrerlaubnis zunächst entzogen worden sei. Als er nach der Sperrfrist die Neuerteilung beantragte, forderte die Stadt Kassel eine MPU zur Klärung der Frage, ob er trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führen könne und nicht zu erwarten sei, dass er noch einmal unter Alkoholeinfluss fahren werde.
Da der Mann ein solches Gutachten zufolge nicht vorgelegt habe, sei sein Antrag abgelehnt worden, schreibt AFP. Dagegen sei er vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht habe seine Klage abgewiesen, weil er bei seiner Trunkenheitsfahrt trotz 1,3 Promille keine Ausfallerscheinungen gezeigt hatte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof habe dieses Urteil abgeändert und die Stadt Kassel verpflichtet, die Fahrerlaubnis ohne MPU zu erteilen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt seien.
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Rechtsstreit nach Alkoholfahrt landet vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht wiederum änderte dieses Urteil nun ab, wie AFP am Mittwoch berichtete, und wies die Berufung des Fahrers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Eine Entscheidung über eine offenbar äußerst strittige Frage, wie der Fall zeigt. Angeordnet wird eine MPU, wie die Deutsche Presse-Agentur in einem früheren Beitrag (dpa, Stand: 21. Januar 2020) zum Thema MPU ganz allgemein berichtet hatte, immer zum Beispiel dann, wenn jemand mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde. Bei einem Wiederholungstäter reiche auch weniger Alkohol.
In dem nun verhandelten Fall ging es dem ZDF-Beitrag zufolge nicht um eine Wiederholungstat; aber: Da der Kläger bei der Verkehrskontrolle keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt habe, liege eine Zusatztatsache vor, die die Anordnung einer MPU rechtfertige, so die höchsten Verwaltungsrichter laut ZDF. Für den Kläger bedeute das, dass er nun die MPU machen müsse, heißt es abschließend in dem Beitrag.
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MPU: Ab welcher Promille-Grenze? Und wie hoch sind Kosten für „Idiotentest“?
Grundsätzlich ist das Prozedere so: Ist die Fahrerlaubnis entzogen, prüft die Führerscheinstelle vor deren Wiedererteilung, ob eine MPU nötig ist, erklärt der ADAC. Wenn ja, werde der Betroffene dazu aufgefordert, eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für die Prüfung der Fahreignung zu benennen und für das Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die der Betroffene selbst tragen muss, bewegen sich laut ADAC zwischen etwa 350 bis 750 Euro. (ahu) rosenheim24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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