1. rosenheim24-de
  2. Auto

Illegales Autorennen: Sogar „Alleinraser“ können bestraft werden

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

Immer wieder duellieren sich Autofahrer auf den Straßen – so ein illegales Rennen kann hart bestraft werden. Und es braucht nicht immer einen Gegner.

Der Großteil der Autofahrer hält sich an die Verkehrsregeln – und fährt rücksichtsvoll. Doch es gibt auch andere Zeitgenossen: Kürzlich mündete ein Landstraßen-Duell zwischen einem BMW und einem Mercedes in einer wilden Schlägerei. Und immer wieder kommt es auf öffentlichen Straßen auch zu gefährlichen Rennen mit hohen Geschwindigkeiten – und im schlimmsten Fall endet das Ganze in einem heftigen Crash, so wie kürzlich in Kassel. Doch welche Strafen drohen Teilnehmern eines illegalen Autorennens?

Kia-Fahrerin gegen Mercedes-Lenker: Nur durch Glück kam es bei einem halsbrecherischen Autorennen in Hamburg nicht zu einem Unfall.
Teilnehmern von illegalen Straßenrennen drohen sogar Gefängnisstrafen. (Symbolbild) © Stefan Zeitz/Imago

Illegales Autorennen: Welche Strafen bei einer Teilnahme drohen

Seit 2017 ist die Teilnahme an illegalen Straßenrennen eine Straftat. Geregelt ist das sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ in § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB). Demnach drohen nicht nur den Teilnehmern, sondern auch den Veranstaltern eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis. Laut ADAC geht es bei einem illegalen Rennen um Wettbewerb und Geschwindigkeit – mindestens zwei Teilnehmer sind Voraussetzung. Die Länge der gefahrenen Strecke spielt keine Rolle. Unter anderem sind typische Indizien für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“: ein zeitgleicher Start, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen sowie die Verwendung hochmotorisierter Fahrzeuge.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von 24auto.de, den Sie gleich hier abonnieren können.

Illegales Autorennen: Auch „Alleinraser“ können bestraft werden

Doch es gibt eine Ausnahme: Für ein Rennen braucht es laut Gesetz nämlich nicht zwangsläufig zwei oder mehr Fahrzeuge – es gibt auch den Tatbestand des sogenannten „Alleinrasers“ beziehungsweise „Einzelrennens“. Denn im Gesetzestext heißt es in Absatz 3 des § 315d, dass auch entsprechend bestraft wird, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Wegen eines solchen „Einzelrennens“ wurde beispielsweise vor nicht allzu langer Zeit gegen einen Bugatti-Chiron-Fahrer ermittelt, der mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn raste – am Ende wurde das Verfahren aber eingestellt.

Illegales Autorennen: Raser können sogar wegen Mordes verurteilt werden

Allerdings kann die Strafe für ein illegales Autorennen auch noch weitaus höher ausfallen. Wer dabei beispielsweise andere Menschen in Gefahr bringt oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“, dem drohen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis. Sollten Menschen durch ein Rennen schwer verletzt oder gar getötet werden, so kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Sogar wegen Mordes können Raser verurteilt werden – das bekannteste Urteil hierzu liefert ein Fall eines illegalen Rennens am Berlin Kurfürstendamm.

Außerdem darf die Polizei die Teilnehmer-Fahrzeuge bei Rennen beschlagnahmen – wie ein Fall aus Hamburg zeigt. Sogar eine Einziehung ist nach §315 f StGB möglich, was bedeutet, dass das Eigentum des Wagens an den Staat übergeht.

Auch interessant

Kommentare