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Saisonkennzeichen im Sommer: Wie teuer es wird, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten

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Von: Anne Hund

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Saisonkennzeichen machen für viele Fahrzeuge Sinn.
Saisonkennzeichen machen für viele Fahrzeuge Sinn. © Papsch/Imageo

Manche Fahrzeuge kommen nur in den wärmeren Monaten zum Einsatz. Dann lohnt sich ein Saisonkennzeichen. Was Sie außerhalb des Gültigkeitszeitraums beachten müssen.

Ob Motorrad, Wohnmobil, Cabrio oder Oldtimer: Wer weiß, dass er das Fahrzeug vor allem in den Sommermonaten nutzt, sollte bei der Anschaffung dran denken: Mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger. „Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit“, informiert der ADAC.

Wie lange sind Saisonkennzeichen gültig?

Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum „von mindestens zwei bis maximal elf Monaten“ ausgestellt werden, informieren die Experten.

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Saisonkennzeichen: Auch die Kosten eines privaten Stellplatzes einplanen

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden, heißt es ebenfalls in der Mitteilung des ADAC. „Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.“

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Diese Strafen drohen beim Parken außerhalb des gültigen Zeitraums

Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fahre, riskiere ein Bußgeld von 50 Euro. „Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt“, heißt es in der Mitteilung des ADAC.

Was braucht man, wenn man ein Saisonkennzeichen beantragt? Zu den notwendigen Unterlagen gehören dem Automobilclub zufolge:

„Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung* innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen“, so die Experten. Für einen früheren oder späteren Saisonstart könne der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. „Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle. (ahu) *Rosenheim24.de und tz.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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