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Licht-Tuning beim Auto: Was ist erlaubt?

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LED-Leuchten im Audi R8 © dpa

Getönte Heckleuchten mit LED-Technik, Unterbodenblitzer oder coole Scheinwerfer -  beim Auto-Tuning zählt auch die Optik. Gerade farbige Lämpchen sind sehr beliebt. Doch vieles ist verboten.

Zusätzliche Scheinwerfer, bunte Leuchtdioden oder Neonröhren unter dem Wagenboden: Für Licht-Tuning beim Auto gibt es viele Möglichkeiten. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt, warnt der TÜV Nord. Grundsätzlich darf nach vorne nur weißes Licht strahlen, nach hinten nur rotes und zur Seite nur gelbes. Von dieser Regel ausgenommen sind gelb leuchtende Blinker und weiße Rückfahrscheinwerfer.

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Zusatzleuchten vorne oder hinten am Wagen müssen paarweise, auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden, erläutert der TÜV Nord. Nachgerüstete Xenon-Scheinwerfer müssen über eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Reinigungsanlage verfügen. Allgemein gilt: Alle lichttechnischen Einrichtungen am Auto müssen amtlich zugelassen sein und ein entsprechendes Prüfsymbol tragen. Bunte Unterbodenbeleuchtungen, Leuchtdioden - außer in zugelassen Lampen wie Tagfahrlicht - sowie Malereien und Aufkleber mit Leuchtfarben sind nicht legal.

dpa

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