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Führerschein-Umtausch: Welche Fristen gelten und wem bereits im Juli ein Bußgeld droht

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Millionen Führerscheine in Deutschland bald ungültig – Was Autofahrer jetzt wissen müssen © pixabay

Ein älterer Führerschein hatte bisher noch kein Ablaufdatum. Das hat sich ab dem Jahr 2022 geändert. Und nicht nur Autofahrer sind betroffen. Alle Infos dazu im Überblick.

Die Einführung des neuen EU-Führerscheins soll zwar erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein, ältere Autofahrer, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, hatten bereits am 19. Januar 2022 die erste Frist. Coronabedingt hatte die Verkehrsministerkonferenz jedoch nochmal eine Schonfrist beschlossen: bis zum 19. Juli bleibt das Bußgeld für diese Jahrgänge ausgesetzt. Danach wird der Führerschein ungültig, so dass bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro fällig wird. Alle anderen Jahrgänge haben noch länger Zeit. Jedoch muss auch keine Frist abgewartet werden, der Führerschein kann jederzeit umgetauscht werden, so der ACE Auto Club Europa.

Auch für die Jahrgänge 1959 bis 1964 (Frist: 19. Januar 2023) könnte die Zeit knapp werden, da viele Straßenverkehrsämter auf den Ansturm nicht vorbereitet seien, berichtet die Fachzeitschrift auto motor und sport: „So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können“, so die Zeitschrift. Betroffene Inhaber eines Pkw-Führerscheins können auf der Website des ADAC nachschauen, welche Frist für sie gilt.

Achtung, Autofahrer: Millionen Führerscheine in Deutschland bald ungültig

Ob Auto, Motorrad oder LKW: Für die meisten Fahrzeuge braucht man in Deutschland einen Führerschein. Unter der Ziffer 4b findet sich bereits jetzt auf vielen Führerscheinen ein Ablaufdatum. Bisher waren alte Führerscheine allerdings davon ausgenommen.

Bisher haben dieses Ablaufdatum lediglich Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden. Doch aufgrund einer EU-Verordnung sind bald auch Führerscheine die vor 2013 ausgestellt worden, nur noch 15 Jahre gültig. Ab dem Jahr 2022 müssen diese gestaffelt umgetauscht werden.

Neues Gesetz ab 2022: Auto- und Motorrad-Führerschein mit einem Ablaufdatum

Mit dem Ablaufdatum endet lediglich die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Führerscheindokumente die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden. Bekannt ist die Änderung seit dem Jahr 2016.

In Deutschland wurde die Anordnung zum Führerscheinumtausch am 18.03.2019 im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt. Betroffen sind nicht nur Auto-Führerscheine, sondern die Führerscheine aller Klassen.

Führerscheinklassen im Überblick:

AM, A1, A2, A:Zwei rädrige Fahrzeuge ( Roller, Moped, Motorrad begrenzt, Motorrad)
B:Autoführerschein bis 3,5 Tonnen
C1, C:LKW-Klassen
D1, D:Bus-Klassen
X+E:Die jeweilige Klasse mit Anhänger (Außer bei A-Klassen)
L und T:Traktoren-Klassen

Deutschland: 43 Millionen Auto- und Motorrad-Führerscheine von der Umtausch-Aktion betroffen

In Deutschland sind ganze 43 Millionen Menschen von dem Führerschein-Umtausch betroffen. Um einer Überlastung der Ämter vorzubeugen, haben sich sowohl Länder als auch der Bund darauf verständigt, Führerscheine zeitlich gestaffelt umzutauschen.

Doch nicht alle Führerscheine werden gleich behandelt. Bei einigen kommt es auf das Ausstellungsdatum an, bei anderen auf das Geburtsdatum des Besitzers. So wird unterschieden:

Ausstellung vor/an dem 31. Dezember 1998Hier wird nach dem Geburtsjahr gestaffelt
Ausstellung nach/an dem 01. Januar 1999Hier wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt

Führerschein-Umtausch in Deutschland: Diese Ausnahmen gelten 2022

Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde und im Besitz eines Führerscheins ist, hat erstmal keine Pflicht diesen umzutauschen. Der Ausschuss begründet es damit, dass unklar sei, ob die Führerscheinbesitzer im Jahr 2033 überhaupt noch Gebrauch von diesem machen werden. Ab dann ist der umgetauschte Führerschein für alle Pflicht.

Wer zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurde, musste seinen Schein bereits bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Wer den Schein zwischen 2012 und 2013 erworben hat, muss den Führerschein erst bis 2033 umgetauscht haben.

Stichtage für den Führerschein-Umtausch: Ausstelldatum bis 31. Dezember 1998

Jahr der Geburt des BesitzersBis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein:
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Stichtage für den Führerschein-Umtausch: Ausstelldatum nach dem 1. Januar 1999

AusstellungsjahrBis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein:
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012- 18.01.201319.01.2033

Führerschein umtauschen: Biometrisches Bild

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, braucht neben einem Termin im Führerscheinamt seiner Stadt auch verschiedene Dokumente.

Noch ist bis zum Zwangswechsel des Führerscheins noch etwas Zeit, man sollte den Termin jedoch nicht vergessen. Der neue Bußgeldkatalog trat am 9. November 2021 in Kraft. Für Falschparken und Rasen müssen Autofahrer künftig tiefer in die Tasche greifen. 

ID/red

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