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Neuer Bußgeldkatalog soll wohl im Herbst 2021 stehen: Höhere Strafen für Raser und Falschparker

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Von: Anne Hund

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Ein Polizist mit einem Geschwindigkeitsmessgerät (Symbolbild)
Bußgelder für Temposünder sollen zum Teil deutlich erhöht werden. © Ralf Hirschberger/dpa

Die von Bund und Ländern geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog könnten womöglich schon im Herbst 2021 in Kraft treten. Mit welchen Strafen Autofahrer rechnen müssen.

Die von Bund und Ländern nach langem Ringen geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog mit schärferen Sanktionen für Raser sollen möglichst im Herbst in Kraft treten können. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. Juli).

Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde Ländern und Verbänden am 29. Juni zur Beteiligung zugeleitet, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitgeteilt habe. Ziel sei es, das Verfahren im Herbst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuschließen, sagte eine Sprecherin laut dpa. Dafür muss der Bundesrat den Änderungen zuvor allerdings noch zustimmen.

Neuer Bußgeldkatalog soll möglichst im Herbst 2021 stehen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Länderkollegen hatten sich im April auf einen neuen Katalog geeinigt, der deutlich höhere Bußgelder bei mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht. Unter anderem sollen Sanktionen für Raser verdoppelt werden. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt, soll statt 35 Euro künftig 70 Euro zahlen müssen. Rasern, die mit 91 km/h statt den erlaubten 50 durch die Stadt fahren, sollen 400 Euro statt 200 Euro drohen. Auch Parkverstöße sollen teurer werden. Was der geplante Katalog außerdem vorsieht, schilderte dpa nach der Einigung im April anhand dieser Auswahl:

Falschparken, Rettungsgasse blockieren, rasen - welche Bußgelder geplant sind:

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Temposünder, aufgepasst - welche Bußgelder hier geplant sind:

Fürs zu schnelle Fahren könnten die Strafen in Zukunft deutlich erhöht werden. Dabei gelte das Motto: Je schneller, desto teurer, schrieb dpa im April anlässlich der Einigung im April. Die bisher geplanten Bußgelder für Pkw innerorts:

Und das sind die vorgesehenen Bußgelder für Pkw außerorts, wie der ADAC anlässlich der Einigung im April berichtet hatte:

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Der Streit hatte sich seit Februar 2020 hingezogen. Damals war eine Änderung der StVO beschlossen worden, die vor allem auf mehr Schutz für Radfahrer zielte. Sie musste aber wegen eines Formfehlers auf Eis gelegt worden. Deshalb galten die alten Regeln vorerst weiter. Inhaltlich gab es massiven Ärger über niedrigere Schwellen für Fahrverbote für Raser, die der Bundesrat eingefügt hatte. Vor allem die Union hatte dies kritisiert - sie seien nun vom Tisch, wie dpa ebenfalls berichtet.

Der Bundesrat muss den Änderungen allerdings erst zustimmen.

Quellen: dpa, ADAC.de

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