Neuer Bußgeldkatalog soll wohl im Herbst 2021 stehen: Höhere Strafen für Raser und Falschparker

Die von Bund und Ländern geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog könnten womöglich schon im Herbst 2021 in Kraft treten. Mit welchen Strafen Autofahrer rechnen müssen.
Die von Bund und Ländern nach langem Ringen geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog mit schärferen Sanktionen für Raser sollen möglichst im Herbst in Kraft treten können. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. Juli).
Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde Ländern und Verbänden am 29. Juni zur Beteiligung zugeleitet, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mitgeteilt habe. Ziel sei es, das Verfahren im Herbst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuschließen, sagte eine Sprecherin laut dpa. Dafür muss der Bundesrat den Änderungen zuvor allerdings noch zustimmen.
Neuer Bußgeldkatalog soll möglichst im Herbst 2021 stehen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Länderkollegen hatten sich im April auf einen neuen Katalog geeinigt, der deutlich höhere Bußgelder bei mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht. Unter anderem sollen Sanktionen für Raser verdoppelt werden. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt, soll statt 35 Euro künftig 70 Euro zahlen müssen. Rasern, die mit 91 km/h statt den erlaubten 50 durch die Stadt fahren, sollen 400 Euro statt 200 Euro drohen. Auch Parkverstöße sollen teurer werden. Was der geplante Katalog außerdem vorsieht, schilderte dpa nach der Einigung im April anhand dieser Auswahl:
Falschparken, Rettungsgasse blockieren, rasen - welche Bußgelder geplant sind:
- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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Temposünder, aufgepasst - welche Bußgelder hier geplant sind:
Fürs zu schnelle Fahren könnten die Strafen in Zukunft deutlich erhöht werden. Dabei gelte das Motto: Je schneller, desto teurer, schrieb dpa im April anlässlich der Einigung im April. Die bisher geplanten Bußgelder für Pkw innerorts:
- 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.
Und das sind die vorgesehenen Bußgelder für Pkw außerorts, wie der ADAC anlässlich der Einigung im April berichtet hatte:
- 10 km/h zu schnell: künftig 20 statt 10 Euro
- 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
- 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
- 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro
- 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro
- 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro
- 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro
- 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro
- 61 km/h– 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro.
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Der Streit hatte sich seit Februar 2020 hingezogen. Damals war eine Änderung der StVO beschlossen worden, die vor allem auf mehr Schutz für Radfahrer zielte. Sie musste aber wegen eines Formfehlers auf Eis gelegt worden. Deshalb galten die alten Regeln vorerst weiter. Inhaltlich gab es massiven Ärger über niedrigere Schwellen für Fahrverbote für Raser, die der Bundesrat eingefügt hatte. Vor allem die Union hatte dies kritisiert - sie seien nun vom Tisch, wie dpa ebenfalls berichtet.
Der Bundesrat muss den Änderungen allerdings erst zustimmen.
Quellen: dpa, ADAC.de
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