1. rosenheim24-de
  2. Auto

Kurioses Urteil: Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

Flüchtet ein Autofahrer vor der Polizei, muss er mit Konsequenzen rechnen. Die Bestrafung wegen eines Autorennens gehört aber nicht unbedingt dazu.

Für die meisten Autofahrer dürfte es kein Geheimnis sein, dass zu schnelles Fahren bestraft wird. Hält man sich nicht ans Tempolimit und wird geblitzt, dann folgen ein Bußgeldbescheid und eventuell auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Was viele nicht wissen: Wer rast, kann unter Umständen auch wegen eines illegalen Autorennens bestraft werden – auch, wenn es dabei gar keinen „Gegner“ gab. Denn im Gesetz ist auch der Vorwurf des sogenannten „Alleinrasers“ oder „Einzelrennens“ als Tatbestand verankert. Wegen dieses Tatbestands wurde beispielsweise vor einiger Zeit gegen einen Bugatti-Chiron-Fahrer ermittelt, der mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn bretterte – am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Nun gibt es ein Urteil zu einer Flucht mit einem Pkw vor der Polizei – dies ist dem Gericht zufolge nicht zwingend als Kraftfahrzeugrennen nach Paragraf 315d, Absatz 1, Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) auszulegen.

Kurioses Urteil: Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 Ss 199/22 – Urteil vom 14.11.2022) hervor, über die das Portal „ra-online“ berichtet. Im verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts vor der Polizei geflüchtet, dabei missachtete er ein Rotlicht und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldbuße von 300 Euro und verhängte zudem ein Fahrverbot von einem Monat. Das Landgericht Osnabrück bestätigte die Entscheidung. Da die Staatsanwaltschaft das Verhalten des Autofahrers jedoch als Kraftfahrzeugrennen bewertete, legte sie Revision ein.

Langzeitbelichtung eines fahrenden Autos
Eine Flucht mit dem Auto vor der Polizei gilt laut einem Gerichtsurteil nicht als Rennen. (Symbolbild) © Shotshop/Imago

Flucht im Auto vor der Polizei gilt nicht als Rennen – laut Urteil fehlt der „Wettbewerbscharakter“

Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg definierten nun ein Kraftfahrzeugrennen als einen Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger ermittelt wird. Ein Rennen setzt nach Ansicht der Richter stets die Kenntnis aller Teilnehmer voraus. Daher stelle die Verfolgungsfahrt mit der Polizei kein Rennen dar, da es am Wettbewerbscharakter und der Rennabrede mangele. Die Polizisten seien zudem keine Teilnehmer eines Rennens.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Im verhandelten Falle verneinten die Richter auch die Strafbarkeit wegen eines Einzelrennens gemäß Paragraf 315d Abs.1, Nr. 3 StGB, da schon das Landgericht festgestellt hatte, dass der Angeklagte schneller fahren hätte können. (Mit Material von SP-X)

Auch interessant

Kommentare