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Tempo 60 auf der Autobahn kein Verstoß

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60 km/h und weniger auf Autobahnen sind kein Verstoß © dpa

Berlin - Drängler, Mittelspurblockierer oder Schleicher - diese Autofahrer nerven einfach. Doch wer meint, auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit von Tempo 60, irrt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, das es eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf der Autobahn vorgeschrieben ist.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, “wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt“. Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam.

Allerdings dürfen Fahrer nicht mit beliebig geringer Geschwindigkeit unterwegs sein dürften, sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). “Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.“ Die Geschwindigkeit müsse so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpasse.

Das sind die nervigsten Autofahrer

Die wichtigsten Vorschriften auf der Autobahn

So verstoßen Autofahrer gegen die StVO, wenn sie auf dem Standstreifen an einem Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt rauschen. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen als Überholspur nutzt, ist nach Ziffer 88 des Bußgeldkatalogs mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg dabei. 

Auch rechts Überholen stellt einen Verstoß dar und ist nur erlaubt, wenn der Verkehr stockt oder steht. Bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h (§ 7.20 StVO)

Eine Pflicht zum Ausscheren nach links, um einfädelnden Fahrzeugen an Zufahrten Platz zu machen, besteht laut Verkehrswacht nicht. Wer auf die Autobahn auffährt, muss Vorfahrt gewähren. Erzwingt er die Auffahrt, ist er mit 75 Euro und drei Punkten dabei (§ 18.3 StVO, Ziffer 82 BKat). Besser: kurz den Standstreifen benutzen, dann vorsichtig einfädeln

Notorische Mittelspurfahrer verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Straßenverkehrsordnung. Mittelspurfahrern drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt.

Mit Lichthupe andere Autos von der Spur zu scheuchen, ist Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Darauf stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Auch Führerscheinentzug ist möglich.

Grundsätzlich gilt beim Abstand die Hälfte des Tachos. Bei Tempo 130 sollten der Abstand 65 Meter betragen. Wer zu nah auffährt kassiert bei 5/10 des Tachowerts eine Strafe von 100 Euro und 2 Punkte in Flensburg.

dpa/ml

Wer auf der Autobahnen seinFahrzeug parkt. Zahlt 70 Euro Strafe und kassiert 2 Punkte in Flensburg.

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