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Zulassung eines Gebrauchtwagens: Welche Unterlagen Sie dafür benötigen

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Eine Autoverkäuferin überreicht lächelnd einen Autoschlüssel. (Symbolbild)
 Gebrauchtwagen gekauft? Bevor es losgehen kann, müssen Sie das Auto noch zur Zulassung bringen. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Der Gebrauchtwagen ist gekauft und Sie wollen Ihre erste Spritztour unternehmen? Bevor es losgehen kann, müssen Sie das Auto noch zur Zulassung bringen. 

Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft? Dann müssen Sie ihn zum Zulassen bringen. Lesen Sie, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung brauchen. 

Um Ihr neues altes Auto im Straßenverkehr einsetzen zu dürfen, muss es erst von der Zulassungsstelle zugelassen werden. Bei Gebrauchtwagen unterscheiden sich die Wege zur Zulassung davon, ob der Vorbesitzer das Auto bereits abgemeldet hat, oder ob es noch angemeldet ist.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass Sie neben dem unterschriebenen Kaufvertrag alle notwendigen Unterlagen vom Käufer bekommen:

●     Zulassungsbescheinigungen I und II

●     Nachweis der aktuellen Hauptuntersuchung

Machen Sie auch gleich aus, ob Sie gemeinsam zur Zulassung fahren oder ob Sie das alleine erledigen und bis wann.

Lesen Sie zudem: Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Spar-Tipps beim Autokauf

Noch nicht abgemeldet? Wie Sie den Gebrauchtwagen ummelden

Wenn der Vorbesitzer sein Auto noch nicht abgemeldet hat, können Sie nun entweder direkt zusammen zur Zulassungsbehörde fahren, oder Sie fahren in den Folgetagen ohne ihn. In dem Fall ist das Auto bereits zugelassen, Sie müssen es nun lediglich ummelden.

Mitbringen sollten Sie dafür laut dem Bundesverkehrsamt:

●      die Zulassungsbescheinigungen I und II (den früheren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)

●      Ihre eVB-Nummer: Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis Ihrer Versicherung, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie bekommen diese Nummer direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

●      Ihre Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)

●      Die Unterlagen zur aktuellen Hauptuntersuchung

●      Wenn Sie die Kennzeichen ändern wollen: sowohl die alten als auch die neuen Nummernschilder

Außerdem werden Sie bei der Ummeldung Ihre Kontodetails benötigen. Diese brauchen Sie, um ein SEPA-Mandat auszufüllen, mit dem Sie der Behörde genehmigen, die Kfz-Steuer abzuheben.

Wenn Sie den Gebrauchtwagen nach Ihrem Kauf zum Ummelden fahren, haften Sie im Falle eines Unfalls. Deswegen brauchen Sie für den Zeitraum zwischen Kauf und Ummeldung eine Deckungszusage Ihrer Versicherung. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, ist eine Straftat.

Seit 2019 dürfen Sie Ihr Auto mit der i-Kfz auch online zur Zulassung bringen.

Lesen Sie zudem: Checkliste für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung: Was Sie bei TÜV und Co. beachten müssen

Schon abgemeldet? Wie Sie ein gebrauchtes Auto anmelden

Sollte der Gebrauchtwagen abgemeldet sein, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei noch angemeldeten PKWs. Sollte der Gebrauchtwagen schon vor dem 1.10.2005 stillgelegt worden sein, brauchen Sie außerdem eine Abmeldebescheinigung. Außerdem besorgen Sie bei der Zulassungsstelle Ihre neuen Kennzeichen, die Sie danach an Ihrem Auto anbringen. In diesem Fall wird das Auto neu zugelassen.

Ohne diese Kennzeichen inklusive der TÜV-Plakette dürfen Sie mit Ihrem neuen Gebrauchtwagen nicht fahren. Wenn Sie das Auto aus einer großen Entfernung abholen oder es zur Hauptuntersuchung fahren müssen, beantragen Sie bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen. Mit diesen Kennzeichen dürfen Sie das Auto nutzen, um es zur Werkstatt und zur Zulassung zu fahren. Auch bei dieser Lösung brauchen Sie den Deckungsschutz Ihrer Versicherung.

Mit Vollmacht zur KFZ Zulassung

Wenn Sie es nicht selbst zur Ummeldung schaffen, können Sie auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen. Der Bevollmächtigte bringt die schriftliche Vollmacht, die eigenen Ausweispapiere und die des zukünftigen Halters mit.

Sie verkaufen Ihren Gebrauchtwagen? Tipps zum Ummelden

Wenn Sie Ihren Wagen verkaufen, sollten Sie schriftlich festlegen, bis wann Ihr Käufer ihn ummelden wird. Außerdem sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrags möglichst schnell an Ihre Versicherung schicken.

Sofia Wrede

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