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2G fast überall: Diese Corona-Regeln gelten seit Dienstag, 0 Uhr, in Bayern

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Corona-Regeln November 2021 Söder
Die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Söder (CSU) hat die Corona-Regeln in Bayern jetzt nochmals verschärft. © dpa (Montage)

München/Landkreis – Die Corona-Zahlen in Deutschland und Bayern steigen seit Tagen dramatisch. Wegen der prekären Situation gelten nun seit Dienstag (16. November) im ganzen Freistaat nochmals verschärfte Corona-Regeln.

Die Corona-Ampel in Bayern ist weiter tiefrot. Am Dienstagmorgen (Quelle/Stand: DIVI, 16. November, 6.15 Uhr) befanden sich 802 Patienten im Freistaat wegen Corona in intensivmedizinischer Behandlung – die Zahl liegt damit weiter deutlich über dem Grenzwert von 600, der die Ampel auf Rot springen lässt (News-Ticker Dienstag, 16. November). In den Landkreisen der OVB24-Region (Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Altötting) ist die Situation größtenteils sogar noch dramatischer. Teilweise ist dort in den Kliniken überhaupt kein Intensivbett mehr frei. Deswegen waren die Landkreise bereits „vorgeprescht“ und hatten bereits zum 15. November die Maßnahmen verschärft. rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet. Jetzt ist die Staatsregierung quasi für ganz Bayern nachgezogen.

Am Donnerstag (18. November) will sich die Politik dann auf eine möglichst bundeseinheitliche Strategie gegen Corona für den Spätherbst und Winter einigen, zumal am Dienstag laut Robert-Koch-Institut (RKI) schon wieder ein neuer Allzeit-Rekord in Sachen bundesweiter 7-Tage-Inzidenz gemeldet worden war (312,4). Am Wochenende bzw. Montag hatten Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) und die Parteien der wahrscheinlich neuen Ampel-Bundesregierung ihre Vorschläge präsentiert.

Doch welche Regeln gelten nun in ganz Bayern? rosenheim24.de liefert den Überblick.

2G-Regel gilt jetzt fast überall

Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr aus. Schon seit der vergangenen Woche gilt 2G für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen - lediglich Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde, haben weiterhin so Zugang, und für 12- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische „Eigenaktivitäten“ eine Übergangsfrist bis Jahresende.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G plus - Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten dabei laut Gesundheitsministerium als getestet, brauchen also beim Friseur keinen negativen PCR-Test.

Maskenpflicht auch bei 2G:

Es ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen: Auch in allen Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, gilt nun eine Maskenpflicht - es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten. Die Maskenpflicht greift also bei Veranstaltungen aller Art, in Kinos, Theatern, aber auch in der Gastronomie (außer am Platz). Auch unter 3G-Plus-Bedingungen gilt die Maskenpflicht.

Clubs, Diskos, Bordelle: 2G plus oder zusätzlich Maske

Die Maskenpflicht gilt damit grundsätzlich auch in Clubs, Diskotheken und Bordellen - außer die Veranstalter und Betreiber verlangen zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen (2G plus), dann kann auf die Maske auch weiterhin verzichtet werden.

Alten- und Pflegeheime:

Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht, müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher, auch in Kliniken, müssen jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen.

Kitas:

Ab sofort sollen in den Kitas dreimal statt zweimal wöchentlich Corona-Tests angeboten werden. Wenn die Krankenhaus-Ampel auf Rot steht, sollen zudem wieder feste Gruppen eingerichtet werden.

Gottesdienste:

Von der 2G-Regel bleiben Gottesdienste ausgenommen. Das hat eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitgeteilt. Demnach unterstehen Gottesdienste im Freistaat den Regeln, die in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt sind. Darin heißt es außerdem: Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet - dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben -, braucht es keine Personenobergrenze.

mw

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