1. rosenheim24-de
  2. Bayern

„Es droht ein Kollaps und Triage“: Söder verschärft Maskenpflicht - 2G-Regel in Bayern kommt

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Martin Weidner, Martina Hunger

Kommentare

Auftakt zur Haushaltsklausur der Staatsregierung
Ministerpräsident Markus Söder bei der Pressekonferenz am Sonntag (14. November). © Sven Hoppe/dpa

Die Corona-Krise hat Deutschland wieder fest im Griff. Die Lage ist so schlimm wie nie. Während sich das Virus auch in Bayern weiter verbreitet, sucht die Politik nach Lösungen - und stößt an rechtliche Grenzen.

München – Wegen der dramatischen Corona-Lage verschärft Bayern erneut die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Ab Dienstag gilt im Freistaat für Gäste von Restaurants, Hotels und Veranstaltungen die 2G-Regel. Darauf hatte sich die Koalition aus CSU und Freien Wählern bereits Ende der Woche verständigt.

Zusätzlich bestehe Maskenpflicht, betonte Söder nun. Die 2G-Regel erlaubt damit künftig nicht mehr, dort auf Masken komplett zu verzichten. Das betrifft dann auch Kinos und Theater. In Diskotheken und Clubs gelte 2G plus - notwendig ist demnach hier ein zusätzlicher Schnelltest. Die entsprechende Infektionsschutzverordnung soll am Dienstag in Kraft treten.

Söder fordert flächendeckend 2G

Außerdem fordert das Land vom Bund neue Rechtsgrundlagen für einen konsequenteren Infektionsschutz. „Wir brauchen die Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag in München mit Blick auf die am Donnerstag anstehende Krisensitzung von Bund und Ländern und die abschließenden Bundestagsberatungen über das neue Infektionsschutzgesetz. Ohne dieses Zusatzinstrument werde man der steigenden Infektionszahlen nicht Herr werden. Zugleich forderte Söder zahlenmäßige Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen.

Das Ausrufen des Endes der epidemischen Lage sei falsch. Der von den Ampel-Parteien im Bund skizzierte Gesetzesrahmen sei „in jeder Beziehung unzureichend“, betonte der CSU-Chef.

„Es droht ein Kollaps, es droht Triage“

„So ernst wie jetzt war es noch nie“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Augen zu und durch werde nicht funktionieren. In Kitas soll es wieder feste Gruppen und drei statt zwei Tests pro Woche geben.

In einem eindringlichen Appell forderte Söder einen Schulterschluss von Bund und Ländern. Er rief die Ampel-Verhandlungspartner - also SPD, FDP und Grüne - in Berlin zu einem strengeren Infektionsschutzgesetz auf. „Die Lage droht im gesamten Land zu entgleiten. Wegducken allein reicht nicht. Wir müssen jetzt alle - Bund, Länder - zusammen entschlossen handeln. Wir brauchen einen Schulterschluss und kein Hin- und Herschieben“, verlangte er und betonte: „Das Ausrufen des Endes der epidemischen Lage ist in jeder Beziehung der falsche Weg.“ Die Lage in Deutschland sei dramatisch, das Gesundheitssystem werde nicht mehr lange halten. „Es droht ein Kollaps, es droht Triage.“

Konkret forderte Söder eine Impfpflicht für bestimmte Berufe, 2G in ganz Deutschland, außerdem 2G plus für alle Diskotheken und Clubs und eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr. Und er werde sich sehr dafür einsetzen, dass es Obergrenzen für Veranstaltungen gebe, insbesondere beim Fußball, aber auch anderswo. „Wir brauchen Obergrenzen, das muss man aber einheitlich machen.“ Sollte der Bund nicht aktiv werden, werde Bayern dies sonst selbstständig machen.

Boostern schon nach fünf Monaten

„Wir tun das, was möglich ist - und das ist 2G. Mehr geht rechtlich nicht“, sagte Söder. Einen Lockdown für Ungeimpfte - wie er am Sonntag in Österreich beschlossen wurde - sieht Söder verfassungsrechtlich als schwierig an. „Formen wie in Österreich, das wird schwer umzusetzen sein.“

Bei den Auffrischungsimpfungen - auch „Booster“ genannt - wiederholte Söder seine Forderung nach mehr Tempo: „Wir würden auch alle Risiken abdecken, damit ab dem fünften Monat auch bei Ärzten bereits eine solche Impfung möglich ist“, sagte Söder. Im Kern sei der Bund in der Pflicht, das Rechtsrisiko bei allen Haftungsfragen zu klären und zu übernehmen - wenn das nicht schnell geschieht, will Bayern einspringen.

Finanzielle Schäden, die durch notwendige Maßnahmen im Kampf gegen die vierte Welle entstünden, müssten wie in den bisherigen Wellen ersetzt werden: „Dort, wo Verluste entstehen, muss der Bund auch wieder entschädigen“, sagte Söder.

Werden alle Christkindlmärkte abgesagt?

Mit Blick auf die Weihnachtsmärkte betonte er, dass das Land keine Veranstaltungen absagen könne, es aber eine einheitliche Regelung in Deutschland brauche. „Die Kommunen im Moment sind da völlig alleingelassen.“ Das Minimum sei aus bayerischer Sicht eine Maskenpflicht auf den Märkten und räumlich getrennte „Gastro-Inseln“, wo die 2G-Regel gelten müsse, „damit dann der Zugang insbesondere zu den großen Glühwein-Bereichen sauber strukturiert werden kann“. Viele Märkte in der Region sind angesichts der angespannten Lage bereits abgesagt worden.

„Es darf kein Flickenteppich entstehen. Wir brauchen einheitliche Regeln. Die Bürgerinnen und Bürger verstehen es sonst in Deutschland nicht, wenn wir von Bundesland zu Bundesland und in den Bundesländern selber völlig unterschiedliche Regelungen haben“, betonte Söder.

Es sei davon auszugehen, dass Deutschland bei den Infektionszahlen ein Sorgenkind in der Europäischen Union werde. Die dramatische Situation, in der Deutschland stecke, sei völlig unnötig: „Wenn sich alle hätten impfen lassen, wären wir schon lange durch“, sagte Söder. Die Geimpften im Land würden langsam die Geduld mit den Ungeimpften verlieren. „Es gibt eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen. Keine gesetzliche. Weil man sich und andere einfach schützt“, sagte er.

Schärfere Corona-Regeln für die Region ab 15. November

Wegen der angespannten Corona-Lage im Raum Südostbayern haben sich die Landkreise der Region auf verschärfte Maßnahmen verständigt. Die Regeln treten bereits ab Montag (15. November) in Kraft. Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet.

In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ausgeweitet.

mh/mw/dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion