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2G statt 2G-Plus, 3G statt 2G: Diese Corona-Regeln gelten ab 17. Februar in Bayern

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Der Freistaat Bayern lockert seine Corona-Maßnahmen weiter.
Der Freistaat Bayern lockert seine Corona-Maßnahmen weiter. © dpa/Montage

München/Landkreis – Am Dienstagvormittag (15. Februar) hat die bayerische Staatsregierung einmal mehr über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Einen Tag vor dem nächsten Bund-Länder-Gipfel preschte Bayern dabei vor und kündigte umfassende Lockerungen der Corona-Regeln an.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte diese Lockerungen in den letzten Tag bereits angedeutet (News-Ticker Dienstag, 15. Februar). rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet. Am Mittag hat der Landeschef dann an der Seite von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) seinen „Fahrplan für den Einstieg in den Ausstieg“ vorgestellt.

Es gelte dabei, zukünftig „Team Freiheit“ mit „Team Vorsicht“ bestmöglich in Einklang zu bringen. Zwei Prinzipien rücken dabei in den Mittelpunkt - vereinfacht gesagt bedeutet dies: (Fast) überall, wo bislang die 2G-Plus-Regel galt, gilt nun 2G. Und (fast) überall dort, wo bislang das 2G-Prinzip Gültigkeit besaß, tritt nun 3G wieder in Kraft.

rosenheim24.de hat die neuen Regeln, die auch auf bayern.de vollständig einsehbar sind, für Euch im Überblick zusammengefasst:

Allgemeines:

Die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung wird in einigen Punkten ergänzt bzw. angepasst. Die neuen Regelungen treten am Donnerstag (17. Februar), 0 Uhr, in Kraft. Zudem wird die Gültigkeit der Verordnung von bisher 23. Februar auf 19. März verlängert.

Bayern wird die „epidemische Notlage“ bis mindestens zum 19. März verlängern, um damit die nötigen Rechtsgrundlagen für weitere Entscheidungen zu schaffen. Sollte der Bund beim Corona-Gipfel am Mittwoch (17. Februar) beschließen, dass diese Möglichkeit zum 19. März auslaufen/abgeschafft wird, forderte Söder, der das grundsätzlich als „vertretbar“ einstufte, zwei Dinge: Zum einen „begleitende Maßnahmen“, um ein gewisses Sicherheitslevel sicherstellen zu können (z.B. Maskenpflicht). Und zum anderen will Söder eine „Notfallstrategie für den Herbst“. Sofern dann eine neue Welle und/oder eine neue (gefährlichere) Virus-Variante auftreten sollte, müsse man entsprechend reagieren können, so der Ministerpräsident.

Kontaktbeschränkungen:

Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher waren Zusammenkünfte bis maximal 10 Personen erlaubt) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert bestehen.

Prinzip 1: Aus 2G-Plus wird 2G

Überall dort, wo bislang die 2G-Plus-Regel galt, gilt künftig die 2G-Regel. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:

Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (zum Beispiel für Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 Prozent im Sport, 75 Prozent in der Kultur) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht ist weiterhin gültig. Außerdem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die bisherige Regel, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Prinzip 2: Aus 2G wird 3G

Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G (bisher 2G) zugänglich:

Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden zudem aufgehoben.

Handel:

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe wird die Quadratmeter-Begrenzung (je Kunde zehn Quadratmeter Ladenfläche) ersatzlos gestrichen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

Kein Hotspot-Lockdown mehr:

Auch die Regel zu einem möglichen regionalen Hotspot-Lockdown (in Städten/Kreisen mit besonders hohen Inzidenzen), die bislang lediglich als „ausgesetzt“ bzw. „suspendiert“ galt, wird aus der Verordnung endgültig gestrichen.

Erleichterungen für Schüler:

Minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Gastronomie:

Die Sperrstunde für die Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr morgens) hatte die Staatsregierung bereits letzte Woche gestrichen. Nun will der Freistaat beim Corona-Gipfel mit dem Bund Öffnungsperspektiven für Clubs, Diskotheken und Bars erarbeiten. Voraussichtlich werden diese Anfang März - unter 2G-Plus-Bedingungen - wieder öffnen dürfen. Bundesweite Schritte in diese Richtung würden von Bayern begrüßt, betonte Söder, stellte allerdings auch klar: „Wir wollen und brauchen keinen Disko- und Party-Tourismus in Bayern!“

Volksfeste:

Söder hält Volksfeste in diesem Jahr unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen für möglich: „Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass wir heuer ein anderes Frühjahr und einen anderen Sommer als die letzten beiden Jahre haben werden!“ Wirtschaftsminister Aiwanger sah dies ähnlich: „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir heuer wieder Volksfeste werden abhalten können“. Eine abschließende Entscheidung sei jedoch nicht getroffen, betonten beide Politiker.

mw/mh

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