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3G am Arbeitsplatz: Was Firmen und Beschäftigte nun beachten müssen

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Coronavirus - 3G-Regel am Arbeitsplatz
3G am Arbeitsplatz (Archivbild). © Matthias Balk/dpa

München/Landkreis - Am Mittwoch (24. November) sind in Bayern neue, erneut verschärfte Corona-Regeln in Kraft getreten. Damit geht einher: Bis mindestens zum 19. März 2022 gilt nun die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Doch wie funktioniert das und was bedeutet dies für Unternehmen und Beschäftigte?

Nach dem Beschluss der bayerischen Staatsregierung wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung, die bis zum 15. Dezember gilt, vom Landtag verabschiedet (News-Ticker Mittwoch, 24. November). Über die neuen Regeln hatte rosenheim24.de bereits ausführlich berichtet. Zudem hatte der Bundesrat letzte Woche das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das auch eine 3G-Regel am Arbeitsplatz implementiert. Auf die Unternehmen rollt damit ein riesiger Aufwand zu – Tests kaufen, testen, Dokumentationsaufwand und vermutlich auch „Stress“ mit Ungeimpften.

Doch wie funktioniert das Ganze nun genau? rosenheim24.de liefert die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was genau wurde beschlossen?

Am Mittwoch (24. November) um 0 Uhr ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Bedeutet: Wo sich physischer Kontakt zu anderen nicht ausschließen lässt, ist der Zugang zu Betrieben für Beschäftigte nur noch möglich, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Von den Test-Pflichten sind nur die Arbeitnehmer befreit, die im Homeoffice arbeiten können. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test beim Arbeitgeber verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten.

Homeoffice-Pflicht wieder in Kraft getreten

Parallel dazu ist – wie bereits aus den vorherigen Corona-Wellen bekannt – wieder die Homeoffice-Pflicht in Kraft getreten. Heißt: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Wie erfolgt der 3G-Nachweis?

Geimpfte und Genesene müssen ihren „Status“ belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einen Genesennachweis. Der Arbeitgeber ist für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen müssen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und auch dokumentieren.

Welche Arten von Tests sind erlaubt?

Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist – unter Auflagen –möglich.

Wie funktionieren die Tests „unter Aufsicht“?

Sofern die Möglichkeit eines physischen Kontakts zu anderen besteht, darf der ungeimpfte und nicht bereits genesene Arbeitnehmer seine Tätigkeit nur noch dann im Betrieb aufnehmen, wenn er einen aktuellen negativen Test eines offiziellen Testzentrums nachweist oder aber einen Test beim Arbeitgeber durchführen oder kontrollieren lässt.

Welche Strafen bei Verstößen drohen Unternehmen?

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die erforderlichen täglichen Nachweiskontrollen durchzuführen und diese zu dokumentieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gunnar Roloff, sprach von einem „erheblichen Mehraufwand für die Arbeitgeber“. Zudem sei auch der Datenschutz zu beachten. „Kommen Arbeitgeber ihren Nachweis- und Kontrollpflichten nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 25.000 Euro“, so Roloff.

Wie viele Tests pro Woche sind vorgeschrieben?

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten zwei kostenlose Tests pro Woche anbieten. Diese Testangebote gelten unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status. Einen Anspruch auf weitere kostenlose Tests haben Arbeitnehmer nicht, der Arbeitgeber kann sie ihnen aber zur Verfügung stellen. „In Produktionen wird das ohnehin der Fall sein, denn hier haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, dass ihre Leute sicher arbeiten können“, so Roloff.

Was passiert mit Beschäftigten, die einen Test verweigern?

Falls der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten kann, muss der Arbeitgeber dies zulassen und den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Kommt Homeoffice nicht in Betracht und entfällt daher der Lohnanspruch, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Verschuldet der Arbeitnehmer den Lohnausfall selbst, kann er kein Kurzarbeitergeld bekommen. „Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gunnar Roloff.

Lassen sich Testkosten steuerlich geltend machen?

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die täglichen Test oder deren Organisation, kann er diese Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Die vom Arbeitgeber gestellten Tests führen beim Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Tests nicht und testet sich der Arbeitnehmer auf eigene Kosten, um weiterhin zur Arbeit gehen zu dürfen, sind diese Aufwendungen Werbungskosten für ihn. Er kann diese dann in seiner Steuererklärung abziehen und hat zumindest eine Steuerersparnis.

mw/mh

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