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Endlich wieder feiern: Diese Corona-Regeln gelten ab 4. März in Bayern

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU)
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). © dpa (Montage)

München/Landkreis – In aller Regel tagt das bayerische Kabinett immer dienstags. Dieses Mal ist die bayerische Staatsregierung jedoch erst mit einem Tag „Verspätung“ am Mittwochvormittag (2. März) zusammengekommen – und hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen.

Am Mittag sind Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann und Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) vor die Öffentlichkeit getreten, um auf einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Beratungen zu informieren (News-Ticker Mittwoch, 2. März). Bereits im Vorfeld waren etliche Details durchgesickert, unter anderem die (von vielen langersehnte) Wiedereröffnung von Bars, Clubs und Diskotheken.

Mit den Entscheidungen bzw. Lockerungen setzt der Freistaat weitere Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Runde aus dem Februar um. Die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung wird dazu erneut entsprechend angepasst. Zuletzt hatte die Bayerische Staatsregierung die Corona-Regeln Mitte Februar gelockert. rosenheim24.de hatte detailliert darüber berichtet. Und jüngst hatte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ein konkretes Konzept für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht (Plus-Artikel) in Bayern ab 16. März vorgelegt.

rosenheim24.de liefert den Überblick über die neuen Corona-Regeln:

Allgemeines:

Die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung wird erneut entsprechend modifiziert/angepasst. Die neuen Regeln treten am Freitag (4. März), 0 Uhr, in Kraft. „Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um. Schrittweise, mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz werden die pandemiebedingten Einschränkungen spürbar weiter zurückgefahren“, hieß es dazu in einer Mitteilung aus der Staatskanzlei.

Gastronomie/Hotellerie:

Für Angebote der Gastronomie (z.B. Speiselokale) und im Beherbergungswesen (z.B. Hotels) wird von der 2G- auf die 3G-Regel umgestellt. Dies bedeutet, dass auch Ungeimpfte bei Vorlage eines negativen Tests wieder Zugang dazu haben werden. Auch reine Schankwirtschaften (Bars) dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insbesondere 3G-Regel, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

Clubs/Diskotheken:

Endlich wieder feiern: Ab 4. März dürfen Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen nach langer Zwangspause ihre Tore wieder öffnen – und zwar unter 2G-Plus-Bedingungen. Bedeutet: Geimpfte und Genesene dürfen dann wieder feiern – und zwar entweder geboostert oder mit zusätzlichem aktuellem Negativtest. In Clubs und Diskotheken besteht für Gäste dabei keine Maskenpflicht.

Sport und Kultur:

Im Sport- und Kulturbereich werden die Kapazitätsgrenzen für Zuschauer vereinheitlicht. In beiden Branchen ist nun bei Veranstaltungen bzw. in Einrichtungen (z.B. Stadien oder Hallen) eine Auslastung von bis zu 75 Prozent der Maximalkapazität erlaubt. Die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern bleibt bestehen. Auch die weiteren, in der Infektionsschutzverordnung aufgeführten Regelungen bleiben bestehen.

Schule:

Auch für die bayerischen Schüler gibt es eine kleine Lockerung: So entfällt zum Start nach den Faschingsferien die nervige Maskenpflicht im Sportunterricht - sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen. Ansonsten bleibe die Maskenpflicht im Unterricht jedoch bestehen, betonte Ministerpräsident Söder.

mw/mh

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