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500 Polizisten aus Österreich im G7-Einsatz - Deutsche Einsatzkräfte übernachten in Tirol 

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Von: Michael Hudelist

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Das Einsatzkommando Cobra Das EKO Cobra ist als Sondereinheit für Einsätze mit erhöhtem bis sehr hohem Gefährdungsgrad zuständig. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Geiselnahmen, Einsätze zur Festnahme von gefährlichen Gewalttätern sowie gegen die organisierte Kriminalität. Dem Kommando gehören rund 700 Personen an.
Das Einsatzkommando Cobra Das EKO Cobra ist als Sondereinheit für Einsätze mit erhöhtem bis sehr hohem Gefährdungsgrad zuständig. Dazu zählen insbesondere bewaffnete Geiselnahmen, Einsätze zur Festnahme von gefährlichen Gewalttätern sowie gegen die organisierte Kriminalität. Dem Kommando gehören rund 700 Personen an. © BMI

Zum Schutz des G7-Gipfels von Sonntag bis Dienstag im bayerischen Elmau entsendet das Österreichische Innenministerium 24 Cobra-Beamte, 53 WEGA-Beamte und vier Drohnen-Operatoren. Außerdem wurden Einsatzstäbe im Innenministerium und in der Landespolizeidirektion Tirol eingerichtet. Insgesamt werden 500 österreichische Polizisten für den G7-Gipfel im Einsatz sein, rund um den G7-Gipfel  sind in Summe 20.000 Polizeikräfte eingesetzt.

Tirol / Bayern - Das Treffen der G7-Staatschefs findet in unmittelbarer Nähe der österreichischen Grenze statt, das Schloss Elmau selbst liegt im Naturschutzgebiet Wetterstein und ist von der österreichischen Staatsgrenze, der Wettersteinkamm, nur wenige Kilometer entfernt. Neben den Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten sowie ihren Begleitern wird auch eine große Anzahl an Journalisten erwartet.

Die deutschen Polizeieinheiten haben bereits umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Staatsgäste und zur Abwehr möglicher Gewaltaktionen und Terrorgefahren gestartet, so wurde bereits vor zwei Wochen das Grenzregime ausgeweitet, zahlreiche Grenzübergänge zu Österreich wie zum Beispiel die Saalbrücke zwischen Freilassing und Salzburg werden wieder 24 Stunden kontrolliert.

Österreichischer Luftraum wird überwacht

Wegen der Grenznähe ersuchten die deutschen Behörden das österreichische Innenministerium um Unterstützung, konkret geht es um die Überwachung des an den Gipfelort angrenzenden, österreichischen Luftraumes, einen verstärkten Raumschutz in Tirol sowie den Grenzschutz zu Bayern. „Österreich entsendet 24 Cobra-Beamte, 53 WEGA-Beamte und vier Drohnen-Operatoren sowie sechs Verbindungsbeamte nach Deutschland, die die Bayrische Landespolizei bei der Sicherung des G7-Gipfels unterstützen werden“, sagt Österreichs Innenminister Gerhard Karner.

Die Cobra-Beamten reisten bereits am Mittwoch dieser Woche nach Garmisch und starteten am Donnerstag ihren operativen Einsatz. Auch die Beamten der zweiten Sondereinheit der Polizei, der WEGA, sind seit Freitag im Raum Garmisch-Partenkirchen eingesetzt.

Zudem stellt die österreichische Flugpolizei insgesamt zwei FLIR-Hubschrauber sowie drei Exekutiv-Hubschrauber mit spezieller Anti-Terror-Komponenten-Ausrüstung für den G7-Gipfel bereit, und das österreichische Bundesheer einen Blackhawk-Hubschrauber.

Deutsche Polizisten übernachten in Tirol

Der Polizei in Tirol werden rund 300 Beamte aus anderen Bundesländern zugewiesen, unter anderem auch aus Salzburg. In Summe werden rund 500 österreichische Polizisten für den G7-Gipfel im Einsatz sein.

Da im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu wenige Quartiere für die deutschen Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, werden zudem bis zu 5500 Beamte der Deutschen Bundespolizei, der bayerischen Landespolizei sowie vom bayerischen Landeskriminalamt Unterkünfte im grenznahen Raum in Tirol beziehen.

Zurückweisung an der Grenze möglich

Bei begründetem Verdacht kann die Deutsche Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen auch Österreichern die Einreise verweigern. Die allgemeine Reisefreiheit innerhalb der Schengenstaaten bleibe für Staatsangehörige mit Freizügigkeitsrechten zwar unberührt, „allerdings ist zu beachten, dass der Schutzbereich des Versammlungsrechtes unabhängig der Staatsangehörigkeit bereits in der Anreisephase zu einer Versammlung gilt“, so eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion in München. „Eine Einreiseverweigerung gegenüber Freizügigkeitsberechtigten ist zulässig, wenn von dem persönlichen Verhalten der Person eine tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft ausgeht“.

Vereinfacht gesagt ist die vor genannte Gefahrenschwelle regelmäßig erreicht, wenn nach der Einreise Gewalttätigkeiten gegen Personen oder erhebliche Sachbeschädigungen begangen werden sollen. Diese Einzelfallbewertungen erfolgen jeweils nach dem Freizügigkeits-Gesetz der EU.

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