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Sollen Vorgesetzte nach dem Corona-Impfstatus fragen dürfen?

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Von: Julia Grünhofer

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Müssen Arbeitnehmer ihren Chefs bald verraten, ob sie geimpft sind? Gesundheitsminister Jens Spahn denkt über eine entsprechende Gesetzänderung nach. Der Vorschlag stößt jedoch nicht überall auf Begeisterung. Doch was haltet ihr davon?

Bayern - Seit dem 27. Dezember 2020 wird überall in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. 65,3 Prozent der Bundesbürger haben mindestens eine Impfdosis erhalten, 60,6 Prozent sind bereits vollständig geimpft (Stand: 1. September 2021).

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont immer wieder die immense Bedeutung des Impfens. So äußerte er zum Abschluss seiner Regierungserklärung am Mittwoch (1. September) folgenden Wunsch: „Ich wünsche mir möglichst viele und schnelle Impfungen und möglichst wenig Krankheitsfälle.“

Geimpft oder nicht geimpft: Kommt die Mitteilungs-Pflicht für Arbeitnehmer?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann sich sogar vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte der CDU-Politiker am Montagabend (30. August) in der ARD-Sendung „Hart aber fair“.

So werde es ja im Restaurant auch gemacht. Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: „Ich tendiere zunehmend zu ja.“ Er argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“

Auch interessant: Krankenhaus-Ampel, FFP2, 3G & Co.: Das sind die neuen Corona-Regeln für Bayern

Arbeitsminister Heil lehnt Impfabfrage ab

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich derweil gegen eine Impfstatus-Abfrage von Arbeitgebern unter Beschäftigten ausgesprochen. „Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her“, sagte der Politiker im ARD-Morgenmagazin. Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. „Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen.“

Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen - also von Arbeitnehmern den Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ist strikt gegen eine solche Abfrage. Die Forderung danach sei ein „No-Go“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Dienstag (31. August) in Berlin. „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.“

Impfstatus-Abfrage durch Arbeitgeber? Schreibt uns Eure Leserbriefe:

Eure Meinung ist gefragt: Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen? Ist es ein wichtiger Schritt um die Pandemie in den Griff zu bekommen oder verstößt das gegen die Persönlichkeitsrechte? Würdet Ihr Euch sicherer fühlen, wenn Ihr wüsstet, dass Eure Kollegen alle geimpft sind?

Schreibt uns zum Thema per Mail an leserbriefe@ovb24.de (Kennwort: „Impfstatus-Abfrage“ im Betreff). Bitte sendet uns neben Euren Zeilen auch unbedingt Euren Namen und Euren Wohnort - und am besten auch ein Foto von Euch. Die Redaktion veröffentlicht Eure Leserbriefe samt kompletten Namen und Wohnort anschließend in einem Artikel.

Anm. der Red.: Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften entsprechend zu kürzen oder die Veröffentlichung gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

jg

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