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Aufregung um Ballermann-Hit „Layla“: Sexistisch und diskriminierend? 

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Von: Felix Graf

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Kiliani-Volksfest in Würzburg
Das an der Vorderseite geöffnete Festzelt des Kiliani-Volksfestes. Die Stadt Würzburg hat das Abspielen des Ballermann-Hits «Layla» auf dem Kiliani-Volksfest verboten. Hintergrund sei der von Kritikern als sexistisch empfundene Liedtext. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Debatte um den am Volksfest „Kiliani“ in Würzburg verbotenen Ballermann-Hit „Layla“ schlägt weiterhin hohe Wellen. Jetzt hat ein Musikfachmann den Song analysiert.

Würzburg - „Natürlich ist das Lied sexistisch“, sagte der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik an der Universität Freiburg, Michael Fischer, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Lied sei ein Partyschlager. In dem Song werde eine Frau mit Namen „Layla“ umschrieben, und „in sexistischer Weise besungen, und das Video unterstützt das natürlich auch in seiner Bildsprache.“

„Das ist einfach ein sexistischer Song“

Obwohl die Hauptdarstellerin des Musik-Videos ganz klar als Mann in High Heels, schwarzem Minirock und blonder Perücke zu erkennen ist, ändere das nichts an dem Charakter des Liedes. Dies geschehe jenseits von Ironie oder Transaspekten. Fischer kommt zu dem Schluss: „Das ist einfach ein sexistischer Song.“

DJ Robin & Schürze stehen mit ihrem Sommersong „Layla“ in der Gunst vieler Feiernder ganz weit oben und derzeit auf Platz 1 der deutschen Singlecharts. Doch der Stadt Würzburg, wo derzeit das rund zweiwöchige Volksfest „Kiliani“ läuft, stößt der Stimmungshit im Ballermann-Style sauer auf. Er sei sexistisch.

„Können entscheiden, was wir auf dem Volksfest hören wollen“

„Wir können entscheiden, was wir auf dem Volksfest hören wollen“, erklärt Stadtsprecher Christian Weiß am Dienstag. „Wir möchten das nicht mehr hören.“ Und so sei der Festzeltbetreiber gebeten worden, den Song nicht mehr zu spielen. Zuvor hatte ein Medienhaus die Mainstadt auf den Text aufmerksam gemacht, öffentliche Kritik hatte es bis dato laut Weiß nicht gegeben.

In dem Hit von DJ Robin & Schürze, der im Moment am Ballermann rauf und runter gespielt wird, heißt es unter anderem: „Ich hab‘ ‚nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“ Gegenüber der Bild-Zeitung gab DJ Robin an: „Es geht bei dem Song „Layla“ nicht um eine Prostituierte, es geht um eine Puffmutter. Die passt auf die Prostituierten auf und leitet den Puff. Daher kommt in dem Lied kein Sexismus vor. Früher haben die Leute ‚Skandal im Sperrbezirk‘ gesungen oder `Wir fahren in den Puff nach Barcelona‘. Also so ganz können wir die Diskussion nicht verstehen. Es kann jeder seine Meinung haben, aber in jedem Deutsch-Rap-Lied sind die Texte schlimmer. Da regt sich kein Mensch auf.“

Keine rassistischen und sexistischen Lieder mehr auf Volksfest

Man habe im vergangenen Jahr beschlossen, grundsätzlich keine rassistischen und sexistischen Lieder mehr auf Volksfesten in Würzburg zuzulassen, so Weiß weiter. Dies gilt auch für das umstrittene „Donaulied“ - dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht.

Musiker ecken immer wieder mit ihren Songs an

Frauenfeindlich, diskriminierend, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend - manche Musiker ecken mit ihren Songs immer wieder an. Kritiker sprechen von geschmackloser Ausnutzung der Kunstfreiheit. Medienwissenschaftler geben aber zu bedenken, Heranwachsende müssten sich selbstständig mit frauenfeindlichen oder antisemitischen Inhalten reflektiert auseinandersetzen, Zusammenhänge verstehen und eine eigene Haltung entwickeln.

„Lieder zu verbieten ist immer das allerletzte Mittel“, sagt Musikexperte Fischer. Oft sei es vielmehr die Frage: „Was wollen wir als Gesellschaft?“ Ein Song möge rechtlich einwandfrei sein, aber „ich finde schon, dass der Träger einer Veranstaltung wie die Stadt Würzburg auch das Recht oder vielleicht schon die Pflicht hat zu sagen: Wir wollen das nicht“, so der Musikexperte. „Das ist eine ethische Frage. Wir wollen nicht, dass so über Frauen gesprochen wird.“

fgr/dpa

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