Alle Infos rund ums Testen: Wer wie oft welchen Test machen kann

Seit 12. November sind Antigen-Schnelltests für alle Bürger bundesweit wieder kostenlos. Darüber hinaus können sich in Bayern auch stillende Mütter, Schwangere und Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, kostenlos mittels PCR-Test testen lassen. Einen Überblick zum Thema „wer sich wie und wie oft testen lassen kann“ findet Ihr hier.
Bayern - Mit der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom Freitag (12. November) haben wieder alle symptomfreien Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenfreien PoC-Antigentest pro Woche. Eine genaue Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme dieses Testangebots ist derzeit eigentlich nicht vorgesehen. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Wer Symptome hat, sollte sich bei einem Arzt oder einer Ärztin mittels PCR-Test testen lassen. Die Kosten übernehmen nach wie vor die Krankenkassen.
Bayerische Teststrategie erweitert
In den kommunalen bayerischen Teststationen können sich zudem ab sofort Personen kostenlos mittels PCR-Test testen lassen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Kürzlich erfolgte auch eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für stillende Mütter. Bis zum 31. März 2022 wird allerdings auch diesen Personen noch eine Testung mittels PCR-Test in den lokalen Testzentren ermöglicht.
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung dient der Personalausweis und das ärztliche Attest. Schwangere während der Schwangerschaft können sich ebenfalls bis zum 31. März 2022 mittels PCR-Test kostenlos in den lokalen Testzentren und in Arztpraxen testen lassen. Wer vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde, hat auch Anspruch auf einen PCR-Test
Weitere Ausnahmen für PCR-Tests: Personen, die
- zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich noch bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen.
- studieren, können sich noch bis 30. November kostenlos testen lassen. Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit nicht vom PEI zugelassenen Impfstoffen erfolgt ist, haben sogar noch bis 31. Dezember Zeit, sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff zu schützen und können sich bis dahin kostenlos testen lassen.
Wer sich wo und wie testen lassen kann:
Folgende Tabelle bietet eine Übersicht für kostenlose Antigen-Schnelltests und PCR-Testungen (ACHTUNG: Teststationen weisen daraufhin, auf den entsprechenden Internetseiten eine Vorab-Anmeldung durchzuführen):
Jedermann („Bürgertestung“)
- Testung: Antigen-Schnelltest
- Voraussetzung: Ausweis
Indexpersonen
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Isolationsanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede), oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt & Ausweis
Enge Kontaktpersonen
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Quarantäneanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede) und Ausweis
Stillende und Personen, die sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen können
- Testung: PCR-Test (Bayerisches Testangebot)
- Voraussetzung: Ärztliches Zeugnis und Ausweis, ggf. Mutterpass
Schwangere
- Testung: PCR-Test (Bayerisches Testangebot) bis 31. März 2022
- Voraussetzung: Mutterpass und Ausweis
Bei Warnhinweis der Corona-Warn-App (LUCA-App noch unklar)
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Warnhinweise der Apps und Ausweis
Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Anordnung durch das Gesundheitsamt und Ausweis
Personen mit positivem Antigen-Schnelltest- oder PCR-Pool-Test-Ergebnis
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Positiver Antigen-Schnelltest- bzw. PCR-Pool-Test Nachweis und Ausweis
Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen (bei (Wieder-)Aufnahme)
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Berechtigungsschein der aufnehmenden Klinik und Ausweis (nur wenn KKH Test selbst nicht durchführen kann)
Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung und Ausweis
Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Testung: PCR-Test
- Voraussetzung: Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung und Ausweis
Alle anderen Personen, welche gerne einen PCR-Test machen würden, können dies an entsprechenden Teststationen gegen Bezahlung tun.
mz