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Alle Infos rund ums Testen: Wer wie oft welchen Test machen kann

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Von: Markus Zwigl

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Eine Frau läuft an einem Wegweiser zu einer Corona Teststation vorbei.
Eine Frau läuft an einem Wegweiser zu einer Corona Teststation vorbei. © Angelika Warmuth/dpa

Seit 12. November sind Antigen-Schnelltests für alle Bürger bundesweit wieder kostenlos. Darüber hinaus können sich in Bayern auch stillende Mütter, Schwangere und Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, kostenlos mittels PCR-Test testen lassen. Einen Überblick zum Thema „wer sich wie und wie oft testen lassen kann“ findet Ihr hier.

Bayern - Mit der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom Freitag (12. November) haben wieder alle symptomfreien Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenfreien PoC-Antigentest pro Woche. Eine genaue Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme dieses Testangebots ist derzeit eigentlich nicht vorgesehen. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Wer Symptome hat, sollte sich bei einem Arzt oder einer Ärztin mittels PCR-Test testen lassen. Die Kosten übernehmen nach wie vor die Krankenkassen.

Bayerische Teststrategie erweitert

In den kommunalen bayerischen Teststationen können sich zudem ab sofort Personen kostenlos mittels PCR-Test testen lassen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Kürzlich erfolgte auch eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für stillende Mütter. Bis zum 31. März 2022 wird allerdings auch diesen Personen noch eine Testung mittels PCR-Test in den lokalen Testzentren ermöglicht.

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung dient der Personalausweis und das ärztliche Attest. Schwangere während der Schwangerschaft können sich ebenfalls bis zum 31. März 2022 mittels PCR-Test kostenlos in den lokalen Testzentren und in Arztpraxen testen lassen. Wer vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde, hat auch Anspruch auf einen PCR-Test

Weitere Ausnahmen für PCR-Tests: Personen, die

Wer sich wo und wie testen lassen kann:

Folgende Tabelle bietet eine Übersicht für kostenlose Antigen-Schnelltests und PCR-Testungen (ACHTUNG: Teststationen weisen daraufhin, auf den entsprechenden Internetseiten eine Vorab-Anmeldung durchzuführen):

Jedermann („Bürgertestung“)

Indexpersonen

Enge Kontaktpersonen

Stillende und Personen, die sich aus medizinischer Sicht nicht impfen lassen können

Schwangere

Bei Warnhinweis der Corona-Warn-App (LUCA-App noch unklar)

Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen

Personen mit positivem Antigen-Schnelltest- oder PCR-Pool-Test-Ergebnis

Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen (bei (Wieder-)Aufnahme)

Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung 

Alle anderen Personen, welche gerne einen PCR-Test machen würden, können dies an entsprechenden Teststationen gegen Bezahlung tun.

mz

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