Anwohner klagt gegen „lärmendes“ Kirchengeläut in bayerischer Ortschaft - Gericht fällt Entscheidung
Man sollte meinen, wer nahe einer Kirche wohnt sollte wissen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Eigentlich. Ein Anwohner einer Kirche sah das anders und stürzte sich in einen zwei Jahre dauernden Rechtsstreit. Jetzt fällte das Gericht ein Urteil.
Regensburg - Der Bewohner des kleinen Ortes Siegenburg im Landkreis Kelheim in Niederbayern war vor das Verwaltungsgericht in Regensburg gezogen. Dort wiesen die Richter seine Klage aber mit Bescheid vom Donnerstag (9. Juni) ab.
Anwohner in Bayern klagt gegen „lärmendes“ Kirchengeläut
Der Mann war 2019 in das 4100-Seelen-Dorf gezogen. Durch den „Lärm“ der angrenzenden Kirche fühlte er sich so belästigt, dass er ein Jahr darauf Klage einreichte. Die Glocken der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Siegenburg rufen im Schnitt 14 Minuten pro Tag zum Gebet und zum Gottesdienst. Der nach der Klage zwei Jahre schwelende Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht nun zugunsten der Kirche entschieden.
Als Begründung für diese Entscheidung nannte Gerichtssprecher Markus Eichenseher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass das Geläut der Glocken eine „zumutbare sozialadäquate Einwirkung“ sei.
Gericht wägt Entscheidung ab
Das Gericht wog dabei zwischen dem Ruhebedürfnis des Klägers und der Religionsfreiheit ab. Dies schließe auch liturgisches Läuten mit ein. Außerdem sei festgestellt worden, dass der Anwohner nicht in einem reinen Wohngebiet wohne und daher höhere Lärmpegel akzeptieren müsse. Zudem seien die Glocken der Pfarrkirche nicht während der gesetzlichen Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr zu hören.
Die Richter fügten außerdem an, dass das liturgische Geläut im Kern eines Ortes wie Siegensburg mit weniger als 5000 Einwohnern ein „ortsübliches Geräusch“ darstelle. Es sei zu berücksichtigen, dass die „Einwirkzeit“ des Läutens mit 14 Minuten täglich gering sei. Das berichtet katholisch.de.
Kirche steht seit knapp 130 Jahren im Ort
Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass die Kirche bereits seit knapp 130 Jahren in Siegenburg steht und das Ortsbild so deutlich geprägt habe. Der Bescheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Wie katholisch.de mit Berufung auf den Pressesprecher weiter berichtet, stünden dem Kläger nun zwei Rechtswege als Option offen. So könne er einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen. Zum anderen bestehe die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung in erster Instanz zu erreichen.
fgr/dpa