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Maskenpflicht, 3G-Regel und Alkohol-Ausschank: Diese Regeln gelten auf den Weihnachtsmärkten in Bayern

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Von: Felix Graf

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Glühwein auf Weihnachtsmarkt
Glühwein auf Weihnachtsmarkt (Symbolbild) © Christoph Schmidt/dpa

Das Christkind kann in die Innenstädte kommen - unter Auflagen. Die Regeln für Weihnachtsmärkte sehen zwar nicht generell Masken oder harte Zugangsschranken vor. Ganz wie früher wird es aber nicht sein.

München/Bayern - Jetzt hat die bayerische Regierung die Rahmenbedingungen die genauen Regeln für die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr vorgelegt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger lobte das „maßvolle Schutzkonzept“, vieles ist wieder erlaubt. Was genau in dem insgesamt vierseitigen Papier des bayerischen Gesundheits- und Wirtschaftsministeriums steht, könnt Ihr hier lesen:

Gilt eine Maskenpflicht?

Eine Maskenpflicht unter freiem Himmel wird es unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter nicht geben. Kann dieser Mindestabstand allerdings nicht eingehalten werden, so wird das Tragen einer Maske empfohlen. Indoor ist mindestens eine medizinische Maske erforderlich. Das gilt auch für Mitarbeiter, sofern sie keinen festen Steh- oder Arbeitsplatz haben, bei dem der Mindestabstand gewahrt wird, oder sie an Theken oder Kassen mit Trennscheiben oder ähnlichem geschützt werden.

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Kindes bis sechs Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen. Das gilt auch für Menschen mit einem Attest. In der Gastronomie darf die Maske am Tisch abgenommen werden.

Gibt es Essen und Trinken?

Bei diesem Aspekt gibt es praktisch keine Einschränkungen. In der Gastronomie darf gegessen und getrunken werden. Auch Mitnahmeangebote zum Verzehr auf dem Gelände sind erlaubt, ebenso der Ausschank von Alkohol wie Glühwein.

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Gilt die 3G-Regel?

Allgemein gibt es auf Weihnachtsmärkten in Bayern keine 3G-Pflicht. Ist im Rahmen der Märkte allerdings eine Gastronomie in Innenbereichen vorhanden, haben nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt - sofern die jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Freiwillig können die Veranstalter auch strengere Regeln anlegen - also nur Geimpfte und Genesene erlauben oder bei Getesteten einen PCR-Test verlangen.

Wer darf nicht kommen?

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist oder unter Quarantäne steht, darf natürlich nicht auf den Weihnachtsmarkt. Das gilt auch für Menschen mit typischen Covid-19-Symptomen wie Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemwegserkrankungen oder allgemeinen unspezifischen Krankheitssymptomen.

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Werden die Weihnachtsmärkte wie immer?

Nein, denn auf den Märkten soll - wo immer möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, Menschenansammlungen sollen verhindert werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonzept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsmarkierungen, vergrößerte Verkaufsflächen, Besucherlenkung und Hinweisschilder. Insbesondere an den Ein- und Ausgängen könnte es dazu auch Einbahnstraßenregelungen geben.

fgr/dpa

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