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Gefälschter PCR-Test als Eintrittskarte in den Club? Diese Strafen drohen

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Von: Christina Eisenberger

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Clubbesucher müssen beim Eingang ihren 3G+ Nachweis vorlegen: Ein Nachweis für eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negativer und gültiger PCR-Test. © dpa/Felix Kästle

Datum ändern, ausdrucken und ab mit der Fälschung in den Club zum Feiern. Doch wer mit einem gefälschten PCR-Test erwischt wird, dem drohen hohe Strafen.

Region - Ihren 3G+ Nachweis bitte! Seit Anfang Oktober haben die Clubs in der Region wieder ihre Pforten für Partygäste geöffnet. Die Bedingung, um einzutreten: Ein Nachweis für eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negativer und gültiger PCR-Test. Die Testergebnisse können auch ausgedruckt oder als PDF-Datei am Handy vorgezeigt werden - und bergen somit Fälschungspotenzial. Digitale Zertifikate seien hier sicherer, heißt es aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium.

Gefälschter PCR-Test für Club-Eintritt

Doch was passiert, wenn ein Gast mit einem gefälschten PCR-Test in den Club eintreten möchte? Grundsätzlich müssen die Clubbetreiber den 3G+ Nachweis zusammen mit der Identität des Gastes am Eingang überprüfen. Entdeckt der Kontrolleur ein gefälschtes Testergebnis, muss dem Gast der Eintritt verwehrt werden, wie ein Ministeriumssprecher erklärt. „Andernfalls droht ein Bußgeld.“ Eine Anzeigepflicht seitens des Betreibers gibt es grundsätzlich nicht.

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Stößt das Gesundheits- bzw. Ordnungsamt oder die Bayerische Polizei bei Kontrollen in den Diskotheken auf einen Gast mit einem gefälschten Zertifikat, liegt erstmal „kein strafbares Verhalten des Betreibers“ vor. „Es kommt allerdings eine Ordnungswidrigkeit des Betreibers bzw. seiner Angestellten wegen eines Verstoßes gegen die Regelungen der 14. BayIfSMV in Betracht, wenn die Fälschung von diesen erkannt worden ist oder für diese auch nur erkennbar war (und der Gast gleichwohl eingelassen wurde)“, so der Ministeriumssprecher.

Hohe Strafen für Fälschungen

Anders sieht es für den Gast aus. Wer sich mit einem gefälschten PCR-Test erwischen lässt, macht sich strafbar. „Die Herstellung oder der Gebrauch eines gefälschten Testnachweises kann zu einer Strafbarkeit insbesondere wegen Urkundenfälschung gemäß §267 StGB führen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden“, so der Ministeriumssprecher.

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Kann der Gast bei einer Kontrolle lediglich kein 3G+ vorweisen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier greift der Bußgeldkatalog des Bayerischen Gesundheitsministeriums: „Bei einem Verstoß durch den Veranstalter sieht der Bußgeldkatalog derzeit einen Regelsatz von 5.000 Euro vor, bei einem Verstoß durch den Kunden beträgt der Regelsatz 250 Euro“, so der Sprecher.

Derzeit gebe es keine Hinweise bzw. Rückmeldungen, dass vermehrt gefälschte Zertifikate im Umlauf seien, so der Ministeriumssprecher. „Die Bayerische Staatsregierung wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und nötigenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen.“

ce

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