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Omikron-Verfügung für den Notfall: Zwölf Bereiche betroffen - Verdi kündigt Klagen an

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Von: Max Partelly

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Coronavirus - Intensivstation
Symbolbild: Neben Gesundheit und Pflege sind unter anderem auch Bereiche wie Abfallentsorgung und Finanz- und Versicherungswesen von der Omikron-Verfügung betroffen © picture alliance/dpa/Bodo Schackow

Die Omikron-Welle rollt weiter durch Deutschland und auch durch Bayern. Die Sorge, dass zu viele Ausfälle die kritische Infrastruktur lahmlegen könnten, hat nun eine Allgemeinverfügung zur Folge, die bereits jetzt aufs Schärfste kritisiert wird.

Bayern - Um die Funktion und Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur auch bei weiter zunehmenden Omikron-Fällen zu gewährleisten, erließen die sieben Bezirksregierungen Bayerns eine Allgemeinverfügung. Wegen dieser müssen sich Arbeitnehmer aus zwölf Bereichen auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen. Davon betroffen sind unter anderem die Branchen Energieversorgung, Gesundheit und Pflege, aber auch Finanz- und Versicherungswesen. Die Gewerkschaft Verdi kündigte bereits am Dienstag (2. Februar) Klagen an.

Der Inhalt der Allgemeinverfügung sorgt für Diskussionen. So könnte der Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen. Die Wochenarbeitszeit soll dabei jedoch nicht 60 Stunden überschreiten. Sollte es nicht möglich sein, die Arbeit an den Werktagen zu erledigen, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.

Verdi kündigt Klagen an: „Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden“

Für die Gewerkschaft Verdi sind die möglichen Maßnahmen eine Frechheit. „Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten“, kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens in München. „Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung.“

Klemens will die Klagen in den nächsten Tagen einreichen. „Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.“ Nicht als kritisch eingestuft ist die Industrie. IG-Metall-Bezirksleiter Johann Horn kündigte aber vorbeugend Widerstand an, sollten die Arbeitgeber in der Metall- und Elektrobranche ebenfalls coronabedingt längere Arbeitszeiten fordern.

Angst vor Zuständen wie in Großbritannien

Seitens der Staatsregierung liegt der Grund für die Allgemeinverfügung in der Befürchtung, dass eine Flut an Krankmeldungen wichtige Bereiche zum Erliegen bringen könnte. Im Text, der von den Bezirksregierungen in ihren Amtsblättern veröffentlicht wurde, heißt es: „Wie insbesondere das Beispiel Großbritannien zeigt, ist die Gefahr eines Zusammenbruchs oder jedenfalls einer nur noch eingeschränkten Funktion der kritischen Infrastruktur aufgrund zahlreicher Infektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus eine reale Gefahr.“

Welche Bereiche sind „kritisch“?

Als kritisch zählen demnach eine ganze Reihe von Bereichen:

„Bei der Einstufung in einen der oben genannten Bereiche kann ein großzügiger Maßstab zugrunde gelegt werden“, heißt es in dem Behördentext.

mda mit Material der dpa

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