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Bars und Kneipen dürfen öffnen, Kontrollen bei Reisen und strenge Regeln bei Schulstart

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Von: Markus Zwigl, Martin Weidner

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Söder Kabinettssitzung Hofgarten Corona
Die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Söder hat in der Kabinettssitzung am 27. Juli weitere Corona-Maßnahmen beschlossen. © dpa/Montage

München - Am Dienstagvormittag (27. Juli) hat sich die bayerische Staatsregierung einmal mehr mit dem weiteren Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschäftigt. Das Kabinett hat dabei neue Beschlüsse gefasst.

Es war planmäßig die letzte Sitzung der Staatsregierung vor der Sommerpause. Am Mittag sind Ministerpräsident Markus Söder, Staatskanzleichef Florian Herrmann (beide CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dann im südlichen Hofgarten in München vor die Presse getreten, um die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beratungen zu informieren (News-Ticker Dienstag, 27. Juli). Bereits vorab war durchgesickert, dass unter anderem über mögliche Öffnungen von Clubs und Bars beraten wurde. Außerdem wurde eine langfristige Corona-Strategie für den Herbst diskutiert:

Unter anderem soll mit Blick auf den Herbst das Robert Koch-Institut eine neue Berechnungsweise als Messlatte für die Schwere der Pandemie erarbeiten. Sie solle Impffortschritt und Sieben-Tage-Inzidenz unter einen Hut bringen.

rosenheim24.de hat die wichtigsten neuen Regeln im Überblick zusammengefasst.

Clubs und Bars:

Kneipen und Bars dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants - weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht. Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Theke und Tresen sind tabu.

Schule:

Auch wenn die 50er-Grenze bei der Sieben-Tage-Inzidenz wohl allgemein nach oben angepasst werden wird, bleibt die Schule eine Ausnahme. „Ist das alte 50 noch das neue 50? In der Schule ja, weil da gibt es noch zu wenig Impfung“, sagte Söder. In den Schulen Bayerns werde nach den Ferien zudem zumindest in den ersten Wochen Maskenpflicht gelten. Auch eine Testpflicht soll es geben, möglichst schon vor dem ersten Schultag.

Reiserückkehrer:

Eine generelle Testpflicht bei der Einreise besteht aktuell nur für alle Flugpassagiere. Der Nachweis eines negativen Ergebnisses muss noch im Urlaubsland gemacht und vor dem Start vorgezeigt werden - oder aber ein Nachweis als Genesener oder voll Geimpfter.

Bayern wird für die Sommerferien keine zusätzlichen Teststationen an Autobahnen oder im Grenzgebiet aufbauen, aber mehr Stichproben an den Grenzen und bei der Einreise durchführen. Zudem wird auch die Schleierfahndung verstärkt im Einsatz sein, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich einzudämmen.

mw/mz

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