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Landratsamt Berchtesgadener Land erlässt Allgemeinverfügung zu sogenannten „Spaziergängen“

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Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat eine Allgemeinverfügung zu sogenannten „Spaziergängen“ erlassen. Die Regelungen treten ab Samstag (15. Januar) in Kraft.

Die Pressemitteilung im Wortlaut

Berchtesgadener Land – Aufgrund der stetig zunehmenden Zahl an unangemeldeten Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“, die mittlerweile in einer Vielzahl an Kommunen im Landkreis stattfinden, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land als Versammlungsbehörde am heutigen Freitag entschieden, derartige Versammlungen zu untersagen. Dies war das Ergebnis einer engen Abstimmung zwischen dem Landratsamt mit den jeweiligen Polizeiinspektionen und Ordnungsämtern der Kommunen. Durch den Erlass der Allgemeinverfügung sind derartige Versammlungen ausschließlich ortsfest zulässig.

„Das Versammlungsrecht stellt eines der höchsten Grundrechte im Grundgesetz dar. Dennoch ist es für alle Beteiligten erforderlich, die Versammlungen ordentlich vorzubereiten und in geeignete Bahnen zu lenken. Hierfür ist eine Anmeldung beim Landratsamt mindestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung zwingend erforderlich, damit sich die Behörden ordnungsgemäß vorbereiten können und die Polizei auch für den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer sorgen kann“, so Landrat Bernhard Kern.

Die Allgemeinverfügung tritt am 15. Januar in Kraft und ist im Gleichklang mit der 15. BayIfSMV vorerst befristet bis zum 9. Februar Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar und können nach Art. 20, 21 BayVersG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldbuße bis zu 3.000 Euro bestraft werden.

Pressemitteilung Landratsamt Berchtesgadener Land

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