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Bund-Länder-Gipfel: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Deutschland

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Von: Markus Zwigl, Martin Weidner

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Markus Söder Angela Merkel Bundes-Notbremse
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU/links) und (Noch-)Kanzlerin Angela Merkel (CDU). © dpa (Montage)

Berlin/München – Eigentlich war der nächste Bund-Länder-Gipfel erst für den 9. Dezember vorgesehen. Doch angesichts dramatisch steigender Corona-Zahlen und der neuen Omikron-Variante hat die Politik nun reagiert und das Treffen zwischen (Noch-)Kanzlerin Merkel (CDU), ihrem designierten Nachfolger Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Länder vorgezogen.

Am Dienstagvormittag (30. November) hatte zunächst das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Bundes-Notbremse, Schulschließungen, Ausgangssperre und anderen Maßnahmen in den vorangegangenen Wellen verkündet (News-Ticker Donnerstag, 2. Dezember). Darauf aufbauend fanden danach umfangreiche Vorabstimmungen statt, die nun am Donnerstag (2. Dezember) in Beschlüsse gefasst worden sind. rosenheim24.de hatte bereits im Vorfeld darüber berichtet.

Grundsätzlich bestand bereits vor Beginn der Beratungen Einigkeit, dass die „Daumenschrauben“, vor allem für Ungeimpfte, bundesweit deutlich angezogen werden sollen. „Wir dürfen heute (...) keine halben Sachen machen, sondern müssen die vierte Welle entschlossen brechen. (...) Die Länder brauchen dazu den bewährten Instrumentenkasten der Pandemie-Bekämpfung“, sagte Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und aktueller Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Für den Fall, dass die allgemeine Impfpflicht kommt, hat sein bayerischer Kollege Markus Söder (CSU) bereits empfindliche Strafen für Verstöße gefordert. Es gebe verschiedene Pflichten im Leben, die Gurtpflicht beim Autofahren gehöre beispielsweise dazu, sagte er: „Alles wird im Zweifelsfall durchgesetzt, mit Zwangsgeldern, die sich dann auch steigern können.In Bayern gelten übrigens seit über einer Woche schon strenge Corona-Regeln. Zudem hatte rosenheim24.de auch darüber berichtet, welche Auswirkungen die neuen Beschlüsse auf den Freistaat haben könnten/werden (Plus-Artikel).

rosenheim24.de liefert den Überblick, was beim Bund-Länder-Gipfel beschlossen wurde:

Übergangsfrist:

Das Infektionsschutzgesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde und am 15. Dezember in Kraft tritt, soll dahingehend angepasst werden, dass auch nach diesem Datum die Länder die Möglichkeit haben sollen, regional noch schärfere Corona-Regeln zu erlassen. Mehrere Länderchefs hatten dies vehement vom Bund gefordert, um besser auf das Infektionsgeschehen in ihren Bundesländern reagieren zu können. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die strengen Regeln in den bayerischen Hotspots, viele davon in der OVB24-Region, auch nach dem 15. Dezember weiter in Kraft bleiben könnten.

Handel/Einkaufen:

Bundesweit wird auch im Handel die 2G-Regel eingeführt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

Kontaktbeschränkungen:

Auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.

In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die strengen Kontaktbeschränkungen (siehe Absatz oben)

Nachtleben/Gastronomie:

Clubs und Diskotheken müssen bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden - in Bayern ist dies bereits der Fall. In den anderen Bundesländern gilt dies spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Restaurants werden nicht bundesweit geschlossen. Regional werden aber „zeitlich befristete“ Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht - siehe Hotspot-Regelung in Bayern. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Großveranstaltungen/Fußball:

Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Bayern wird beim Thema Fußball wohl einen Sonderweg gehen und gemeinsam mit Sachsen und Baden-Württemberg „Geisterspiele“ ausrufen. Details sollen am Freitag im bayerischen Kabinett beschlossen werden.

Kultur- und Freizeit

Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll es auch bundesweit nur noch für Geimpfte und Genesene geben - inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden.

Verkaufsverbot von Feuerwerk

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Impfkampagne:

Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern. Details dazu werden jetzt in das aktuelle Infektionsschutzgesetz eingearbeitet. Außerdem soll die Impfkampagne massiv beschleunigt werden: Bis Weihnachten sollen laut dem Beschluss bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- bzw. Booster-Impfungen in Deutschland verabreicht werden. Der designierte Kanzler Scholz (SPD) sprach in diesem Zusammenhang jedoch von einer „gewaltigen logistischen Herausforderung“.

Impfpflicht:

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ausgesprochen. Darüber soll im Bundestag zeitnah debattiert und abgestimmt werden - ohne Fraktionszwang, wie Scholz ankündigte. Zudem soll der Ethikrat bis Jahresende einen Vorschlag machen, welche Personen- und/oder Altersgruppen unter die Impfpflicht fallen sollen. Eingeführt werden könnte die Impfpflicht dann bereits zum 1. Februar 2022. Söder nannte in seinem Statement eine allgemeine Impfpflicht die „einzige Möglichkeit, aus der Corona-Endlosschleife herauszukommen“.

Impfstatus:

Hier gibt es noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status „geimpft“ künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es. Eine „Booster”-Impfung wird dann für jeden erforderlich sein. Es werde aber eine gewisse Vorlaufzeit geben, sodass ein jeder die Chance hat, sich rechtzeitig „boostern” zu können, führte Merkel aus.

Schule:

Deutschlandweit wird in den Schulen (wieder) eine generelle Maskenpflicht für Schüler aller Klassenstufen eingeführt – auch dort, wo dies bislang nicht der Fall war. Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) begrüßte diesen Beschluss ausdrücklich und kündigte an, dass das Thema Schule im Zusammenhang mit Corona am Freitag in der Sitzung des bayerischen Kabinetts ein wichtiger Tagesordnungspunkt sein wird.

mw/mz

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