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Bund-Länder-Gipfel: Diese Corona-Regeln gelten in Zukunft

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Von: Julia Volkenand, Martin Weidner, Martina Hunger

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Ministerpräsidentenkonferenz Merkel Söder
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sitzt neben dem zugeschalteten Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern bei der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz. © Michael Kappeler/dpa

Berlin/München - Seit gut vier Wochen steigen die Corona-Zahlen und die 7-Tage-Inzidenz wieder deutlich an. Deswegen ist das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie eines der zentralen Themen bei der Bund-Länder-Konferenz am Dienstag (10. August). Welche Regeln dabei durchgesetzt wurden, erklärt rosenheim24.de.

Update, 17.06 Uhr - Merkel verkündet Ergebnisse des Gipfels

Angela Merkel verkündete in einer Pressekonferenz die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels vom Dienstag. Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.

Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werden negative Corona-Tests noch im August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen. Dies betrifft nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad. Ausnahmen kann es demnach für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen geben.

Erstmeldung

Das Versprechen, jedem Bürger in Deutschland bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot machen zu können, sei inzwischen erfüllt worden, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt. Nichts desto trotz wollen Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Bürger noch einmal eindringlich auffordern, jetzt schnellstmöglich eines der bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. „Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen“, hieß es (News-Ticker Dienstag, 10. August).

Zusammengefasst gesagt geht es vor allem darum, dass Geimpfte und Genesene mehr Rechte als Ungeimpfte erhalten sollen. „Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, hieß es in der entsprechenden Beschlussvorlage, die rosenheim24.de vorliegt.

Die Beratungen zwischen Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder sollen am Dienstagmittag (10. August) um 12.30 Uhr beginnen. Im Anschluss daran soll es eine Pressekonferenz geben. rosenheim24.de berichtet natürlich wieder live.

Welche Maßnahmen das Kanzleramt und/oder die Regierungschefs der Länder genau planen, hat rosenheim24.de im großen Überblick zusammengefasst.

Epidemische Lage:

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ - die rechtliche Grundlage für die Corona-Politik von Bund und Ländern - wird über den 11. September hinaus verlängert. Dies gilt bereits als sicher. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist ein Rechtsbegriff in § 5 Abs. 1 Satz 4 des deutschen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der Begriff wurde anlässlich der Covid-19-Pandemie in Deutschland mit Wirkung zum 28. März 2020 in das IfSG eingeführt.

Quarantäne:

Das Kanzleramt orientiert sich dabei an neuen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI). Demnach ist eine Quarantäne für symptomlose Kontaktpersonen, die über eine vollständig abgeschlossene Immunisierung (= Impfung) verfügen, grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Bereits seit 1. August müssen Geimpfte und Genesene bei einer Rückkehr aus Hochrisikogebieten nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne. Welche Regelungen im Ausland konkret gelten, hat rosenheim24.de in einem Extra-Artikel zusammengefasst (Plus-Artikel).

Strengere Testpflicht (3G-Regel):

Das Kanzleramt will eine deutlich strengere Testpflicht durchsetzen - die noch in diesem Monat beginnen soll. Demnach müssen Ungeimpfte dann für alle Veranstaltungen in Innenräumen, Restaurants, Kirchen etc. entweder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen „frischen“ Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Dasselbe soll für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) gelten. Laut Bild-Zeitung soll diese Regel auch für Besuche in Alten- und Pflegeheimen Gültigkeit haben.

Abschaffung kostenloser Tests:

Die bislang kostenlosen Corona-Tests sollen spätestens im Oktober abgeschafft werden. Lediglich für Personen, die nicht geimpft werden können und/oder keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (z.B. Schwangere oder Kinder und Jugendliche) sollen es weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben.

Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bleibt vollumfänglich bestehen. Die Rede war in diesem Zusammenhang von „Basisschutzmaßnahmen für die Bevölkerung“. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen soll mindestens einmal alle vier Wochen überprüft werden.

Feiern & Veranstaltungen:

Für Feiern, Veranstaltungen, Discos und Clubs sollen weiterhin besonders strenge Auflagen gelten. Hygienekonzepte bleiben absolute Pflicht. Außerdem sollen Länder und Kommunen „im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen“ können - und zwar immer dann, „wo dies erforderlich“ sei, hieß es.

Beurteilung des Infektionsgeschehens:

„Bund und Länder sind sich einig, dass die seit 1. August tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von Covid-19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist“, heißt es in der Beschlussvorlage, was wiederum bedeuten könnte, dass diese in Zukunft bei der Beratung über strengere oder lockere Corona-Regeln mehr Beachtung finden könnte. Darüber hinaus sollen auch Inzidenz, Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe für die Bewertung der Pandemie-Situation herangezogen werden.

mw/mh

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