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Sorgen, Ausfälle, Mehrarbeit: Diese Auswirkungen hat die Corona-Impfpflicht in der Region

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Von: Martin Weidner

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Holetschek Konzept Corona-Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek (CSU). © dpa (Montage)

München/Landkreis – Auch in Bayern gilt seit Mittwoch (16. März) um 0 Uhr die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen - sie wird aber nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt.

So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen ab sofort unmittelbar: Hier müssen die Bewerber nunmehr direkt einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen.

Für alle übrigen wird die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab sofort müssen die betroffenen Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel ist, viele bislang Ungeimpfte noch zu überzeugen.

Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz - aber nur als Ultima Ratio - kann dann laut Gesundheitsministerium ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Zuvor sollen aber im Einzelfall jeweils auch die Einrichtungen angehört werden. So soll dafür Sorge getragen werden, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse gewährleistet bleiben, hieß es.

So wird die Impfpflicht in der Region umgesetzt

Ein konkretes Beispiel gibt es aus dem Landkreis Mühldorf. Hier hat das zuständige Gesundheitsamt mitgeteilt, dass die im Landkreis betroffenen Einrichtungen bis zum 15. März Zeit gehabt hätten, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen. Bis Ende März müssen diese Daten dann an die Behörde übermittelt werden. „Am Ende dieser Meldefrist bittet das Gesundheitsamt die Beschäftigten direkt um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises und bietet zudem noch einmal ein konkretes Impf- und Beratungsangebot an. Betroffene Arbeitnehmer müssen somit nicht aktiv mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, sondern werden ab Anfang April persönlich angeschrieben“, so das Gesundheitsamt. ovb-online.de hatte bereits darüber berichtet.

Das alles klingt nach einer Menge Arbeit – und wird auch in Stadt und Landkreis Rosenheim so gesehen. Obwohl auch die Mitarbeiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes durch die Pandemie seit mittlerweile über zwei Jahren stark belastet sind, sieht man sich dort gut auf die anstehende Mehrarbeit vorbereitet. „Wir sind gut aufgestellt und werden die Eingänge genau prüfen“, sagte Amtsleiter Dr. Wolfgang Hierl. Für ihn ist die Impfung des medizinischen oder pflegerischen Personals eine „absolute ethische Verpflichtung“. ovb-online.de hatte bereits ausführlich darüber berichtet. Kritik am Mehraufwand gab es allerdings von Klinikleitungen, zudem sehen sich ungeimpfte Mitarbeiter oftmals als „stigmatisiert“ an.

Ähnlich wie in Mühldorf und Rosenheim sind die Abläufe auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land geplant. Bei den Kliniken Südostbayern konnte man zuletzt allerdings noch nicht abschätzen, wie viele ungeimpfte Mitarbeiter man den Behörden melden wird müssen. Die Kliniken haben insgesamt sechs Standorte in Traunstein, Trostberg, Ruhpolding, Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Freilassing. Die überwiegende Mehrheit unserer Mitarbeiter hat sehr früh Verantwortung übernommen und sich impfen und boostern lassen. Wir haben in unseren Einrichtungen Impfquoten, die mit über 90 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegen“, sagte Pressesprecher Ralf Reuter. BGLand24.de hatte bereits darüber berichtet. Größere Personalausfälle befürchten die Kliniken deshalb nicht.

Holetschek will weiter allgemeine Impfpflicht

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Anfang Februar Kritik auf sich gezogen, als er gesagt hatte, die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst „de facto“ aussetzen zu wollen. Später betonte er: „Wir bleiben natürlich rechtstreu.“ In der Praxis wird es in Bayern allerdings nun tatsächlich längere Übergangsfristen geben. Holetschek forderte die Ampel-Parteien derweil erneut auf, nun auch eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen: „Jetzt muss die Ampel ihr Versprechen einlösen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt vor der allgemeinen Impfpflicht ist. Alles andere wäre Wortbruch.“

mw

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