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Krankenhaus-Ampel: Das passiert bei Warnstufe Gelb

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Krankenhaus-Ampel und 3G-Regel in Bayern (Archivbild)
Krankenhaus-Ampel und 3G-Regel in Bayern (Archivbild). © dpa (Montage)

München/Landkreis - In Bayern gelten ab Samstag (6. November 2021) wieder neue Regeln im Kampf gegen Corona. Im Vorfeld wurde von der Staatsregierung auch endlich konkretisiert, wann die Warnstufe Gelb in Kraft tritt. Hierfür können nun sogar zwei Parameter ausschlaggebend sein.

Update, 4. November:

>>> Stand: 4. November 2021, 10.30 Uhr <<<

Die bayerische Corona-Ampel wird konkretisiert: Die gelbe Stufe gilt ab Samstag (6. November), sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder - das ist neu - landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind.

Bei Warnstufe Gelb gilt:

Erstmeldung vom 1. September:

>>> Stand: 1. September 2021, 10 Uhr <<<

In den Mittelpunkt ist dabei die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ gerückt. Die Klinik-Auslastung (Hospitalisierungsrate) entscheidet nun - statt wie bislang die 7-Tage-Inzidenz - über die Bemessung von Corona-Einschränkungen. Unterschieden wird dabei zwischen den Warnstufen GELB und ROT.

Warnstufe GELB ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils vergangenen sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner.

Dann treten folgende Maßnahmen in Kraft:

>>> Alle Informationen zu Warnstufe ROT <<<

3G-Regel ab 7-Tage-Inzidenz von 35

Unabhängig von den Warnstufen ist in Sachen 7-Tage-Inzidenz lediglich der Grenzwert von 35 weiterhin maßgeblich: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig die „3G-Regel“: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler.

*Nähere Informationen liegen derzeit nicht vor und werden ggf. ergänzt!*

mw/mh

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