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Krankenhaus-Ampel: Das passiert bei Warnstufe Rot

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Krankenhaus-Ampel und 3G-Regel in Bayern (Archivbild)
Krankenhaus-Ampel und 3G-Regel in Bayern (Archivbild). © dpa (Montage)

München/Landkreis - In Bayern gelten ab Samstag (6. November 2021) wieder neue Regeln im Kampf gegen Corona. Die Intensivbetten-Regelung bleibt unverändert. Um allerdings auf regionale Ausbruchsgeschehen besser reagieren zu können, wurde von der Staatsregierung eine sogenannte „regionale Hotspot-Regelung“ installiert.

Update, 4. November:

>>> Stand: 4. November 2021, 10.30 Uhr <<<

Die Warnstufe Rot tritt weiterhin in Kraft, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind. Dies galt bereits seit 2. September.

Neu ist die sogenannte „regionale Hotspot-Regelung“. Hier kann die Krankenhaus-Ampel quasi regional auf Rot schalten. Diese Hotspot-Regelung tritt in Kraft, wenn in Landkreisen/Städten, die zu einem Leitstellenbereich gehören, die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind UND zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird.

In der Region gibt es zwei Leitstellenbereiche. Zur Integrierten Leitstelle (ILS) Rosenheim zählen Stadt und Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach. Zur ILS Traunstein zählen die Landkreise Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting. Das In- oder Außerkraft-Treten etwaiger Regelungen muss von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde jeweils gesondert kommuniziert werden.

Bei Warnstufe Rot gilt:

Erstmeldung vom 1. September:

>>> Stand: 1. September 2021, 10 Uhr <<<

In den Mittelpunkt ist dabei die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ gerückt. Die Klinik-Auslastung (Hospitalisierungsrate) entscheidet nun - statt wie bislang die 7-Tage-Inzidenz - über die Bemessung von Corona-Einschränkungen. Unterschieden wird dabei zwischen den Warnstufen GELB und ROT.

Warnstufe ROT ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, allerdings ggf. „regional beschränkt“ und nach „Einzelfallabwägung“.

>>> Alle Informationen zu Warnstufe GELB <<<

3G-Regel ab 7-Tage-Inzidenz von 35

Unabhängig von den Warnstufen ist in Sachen 7-Tage-Inzidenz lediglich der Grenzwert von 35 weiterhin maßgeblich: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig die „3G-Regel“: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler.

*Nähere Informationen liegen derzeit nicht vor und werden ggf. ergänzt!*

mw/mh

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