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Wolf in Südostoberbayern: Nach Gerichts-Entscheidung - Regierung legt Rechtsmittel ein

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Streit um Wolfs-Abschuss in Bayern
Ein Wolf schaut in einem Wildpark in seinem Gehege hinter einem Baum hervor. © Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

Die Regierung von Oberbayern ist weiterhin der Auffassung, dass die Entnahme des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m im südöstlichen Oberbayern zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich ist. 

Die Meldung im Wortlaut:

Die vom Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 21. Februar 2021 vorrangig geforderten vorausgehenden Maßnahmen wie Monitoring, Besenderung und Vergrämung hält die Regierung nicht für praktikabel, um dem Problem zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Sie strebt deshalb eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung an und hat die Landesanwaltschaft Bayern am Dienstag (25. Januar) gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

Pressemeldung Regierung von Oberbayern

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