Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung.
Zuschauerverbot: Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
„Tanzveranstaltungen“: Clubs und Diskotheken sind in Bayern bereits seit Längerem komplett geschlossen. Neu ab 28. Dezember: „Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt“, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Kritische Infrastruktur: Alle Organisationen und Einrichtungen, die zur sog. kritischen Infrastruktur gehören, werden aufgefordert, ihre Pandemie- und Notfallpläne zu überarbeiten, aktualisieren und ggf. anzupassen. Damit soll laut Scholz sichergestellt werden, dass auch im Fall, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig ausfallen sollten, die „Kernversorgung“ sichergestellt werden kann. Im Sinne der Definition zählen Organisationen und Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Gesundheit sowie Informationstechnik und Telekommunikation zu den kritischen Infrastrukturen.
Feiern im Freien: Wer anderswo feiern möchte, muss mit großen Einschränkungen rechnen. Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt Ansammlungen „von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen“, zudem darf kein Alkohol konsumiert werden. Die Verordnung gilt vom 31. Dezember ab 15 Uhr und gilt bis zum 1. Januar um 9 Uhr. „Ziel ist es, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem vor weiteren Belastungen zu schützen“, sagte ein Sprecher aus Bamberg.
Kein Feuerwerk: Es ist eine alte Tradition, doch aufgrund der Corona-Pandemie wird Silvester, ähnlich wie letztes Jahr, nicht mit großem Feuerwerk gefeiert. Bund und Länder haben sich kürzlich darauf geeinigt, um das Unfallrisiko zu senken und die ohnehin schon überfüllten Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten. Verkauft werden darf ein sogenanntes Jugendfeuerwerk. In zahlreichen Städten Bayerns fällt das Feuerwerk klein oder gar komplett aus. „Innerhalb des Mittleren Rings ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung untersagt“, hieß es aus München auf Nachfrage. Aus den Städten der Region kamen bislang keine entsprechenden Anordnungen.
Sperrstunde: Um zumindest in kleinem Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, gibt es für den Jahreswechsel eine Ausnahme: Ausschließend am Silvesterabend (31. Dezember) wird die Sperrstunde für die Gastronomie (22 Uhr) außer Kraft gesetzt. „Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten“, teilte das Gesundheitsministerium mit. Auch nach dem 28. Dezember ist es in der Gastronomie weiterhin möglich, mehr als zehn Personen zu speisen. Das Ministerium weist darauf hin, dass in Restaurants ohnehin mehrere Menschen an verschiedenen Tischen zusammentreffen. „Es wäre insoweit widersprüchlich, in der Gastronomie ein zufälliges Zusammentreffen mit Fremden, nicht aber ein Zusammentreffen mit Bekannten zu erlauben.“
mh
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