1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Wegen gefährlicher Körperverletzung - Bayerischer Youtuber „Drachenlord“ zu zwei Jahren Haft verurteilt

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Felix Graf

Kommentare

Prozess gegen Youtuber "Drachenlord"
Der wegen Körperverletzung angeklagte Youtuber „Drachenlord“ trifft zu Prozessbeginn mit Mund-Nase-Bedeckung im Sitzungssaal des Strafjustizzentrums des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein. © Daniel Karmann/dpa

Der fränkische Youtuber „Drachenlord“ hat die Vorwürfe wegen gefährlicher Körperverletzung in großen Teilen eingeräumt.

Update, 18.47 Uhr - Drachenlord zu zwei Jahren Haft verurteilt

Der Youtube-Videoblogger „Drachenlord“ ist wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. „Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben“, sagte die Richterin am Donnerstag in Nürnberg. Sie sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt hatte. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.

Auch interessant: Wie die Auseinandersetzung zwischen dem bayerischen Youtuber „Drachenlord“ und seinen „Hatern“ eskalierte

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe aus den sieben Anklageschriften während des Prozesses gestanden und sich entschuldigt.

Erstmeldung

Nürnberg - Der 32-Jährige gab am Donnerstag während des Gerichtsprozesses in Nürnberg zu, dass er einen Mann vor seinem Haus in Altschauerberg (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) mit einer Taschenlampe geschlagen und ihn an der Stirn verletzt habe.

Drachenlord: Immer wieder Ärger mit „Hatern“

Der Videoblogger, der häufig provokant in Videos auftritt, liegt seit Jahren mit seinen Gegnern (sogenannten Hatern) aus der virtuellen Welt über Kreuz. Und das nicht nur im Internet. Regelmäßig tauchen diese auch vor seinem Haus im mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf. Der „Drachenlord“ und seine „Hater“ provozieren sich dann oft gegenseitig. Die Polizei muss nach eigenen Angaben deshalb mehrmals täglich ausrücken.

Die anhaltende Unruhe vor dem Haus von Rainer Winkler (so der bürgerliche Name des „Drachenlord“) veranlasste die Gemeinde Emskirchen im Juni dazu, eine Allgemeinverfügung für den Ortsteil Altschauerberg zu erlassen, nach der eine größere Menschenansammlung und Gegenstände die als Waffe oder Wurfgeschoss dienen könnten, verboten sind.

Die Polizei gab auf Facebook bekannt, dass bei Nichteinhaltung Geldstrafen von bis zu 1000 Euro drohen.

Immer wieder Krawalle am Haus des Drachenlord

Demonstrationen und Krawalle rund um das Haus des Youtubers rufen seit Jahren regelmäßig die Polizei auf den Plan. Medien hatten zuvor berichtet, dass die Gemeinde mit der Allgemeinverfügung die „anhaltende Einsatzbelastung“ reduzieren wolle. „Eine Zeit lang ist es weniger, dann flammt es wieder auf“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken am Dienstag.

Zuweilen versammelten sich weit mehr als 100 Menschen in dem Ortsteil - zum Teil von weither angereist. Ein Betretungsverbot verhindert nun, dass diejenigen, die innerhalb der letzten drei Jahre ein Platzverweis erhalten hatten, wieder kommen dürfen.

Drachenlord Rainer Winkler verkauft Haus

Im Prozess kündigte der Verteidiger des „Drachenlord“ an, dass der Youtuber sein Haus verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. Er plane zudem, in Zukunft anders im Internet auftreten zu wollen. Die Staatsanwältin lehnte es trotzdem ab, sich bei Prozessauftakt mit der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe im Fall eines Geständnisses zu einigen.

Am ersten Verhandlungstag sollten mehrere Zeugen aussagen. Ein Urteil wird für den 28. Oktober erwartet. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der Youtuber wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten muss. Im September 2019 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

fgr/dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion