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Nach überraschender Wende: Verhinderte der Angeklagte (22) ein geplantes Massaker des Opfers (†21)?

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Von: M. Cihad Kökten

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Auftakt im Prozess um Dreifachmord von Starnberg
Der Hauptangeklagte zu Prozessbeginn. © Sven Hoppe/dpa

Am Montag (21. März) hatte der Hauptangeklagte im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg überraschend ein Geständnis abgelegt. Nun berichtet er gar von Amokplänen.

München/Starnberg – Bereits am Montag (21. März) hatte sich der Hauptangeklagte nach monatelangem Schweigen überraschenderweise zu den Vorwürfen geäußert (rosenheim24.de berichtete darüber). In einer von ihm handschriftlich verfassten und selbst verlesenen Erklärung gestand er, dass er seinen Freund und dessen Eltern in deren Villa in Starnberg erschossen zu haben. Er habe damit ein von seinem Freund geplantes Massaker am Bahnhof München-Pasing verhindern wollen.

Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Starnberg hat der Hauptangeklagte nun von angeblichen Amoklaufplänen des Opfers berichtet. Seinem Kumpel sei es darum gegangen, „viele Menschen zu töten“, sagte der 22-Jährige am Donnerstag (24. März) vor dem Landgericht München II. Die Pläne seien immer konkreter geworden: „Irgendwann habe ich gemerkt, dass es sein Ernst ist.“

Am Donnerstag (24. März) sagte er auf Nachfrage des Gerichts, sein Kumpel habe ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und ihm gedroht, ihn und seine Familie zu erschießen, sollte er die Pläne für den Amoklauf verraten. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihm und dem mutmaßlichen Komplizen, dessen Anwälte nun das Verwaltungsgericht eingeschaltet haben, Mord, besonders schweren Raub und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Sohn geriet ins Visier der Ermittlungen

Eine Polizeistreife hatte die Leichen der Eltern und des Sohnes am 12. Januar 2020 entdeckt, nachdem die Tochter sich Sorgen gemacht und Alarm geschlagen hatte. Die Eltern lagen im Schlafanzug im ersten Stock des Einfamilienhauses, die Leiche des Sohnes wurde in dessen Zimmer entdeckt. Eine von zwei Pistolen lag neben ihm. Zunächst vermutete die Polizei deshalb, dass er erst seine Eltern und dann sich selbst erschossen habe. Allerdings fehlte ein Abschiedsbrief – eine der Ungereimtheiten, die die Ermittler stutzig machten.

Die weiteren Ermittlungen führten dann zu dem Hauptangeklagten. Die Verteidiger des mitangeklagten, mutmaßlichen Komplizen kündigten an, den 22-Jährigen ebenfalls ins Kreuzverhör nehmen zu wollen. 1550 Fragen an ihn hätten sie bereits vorbereitet, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens.

mck/dpa

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