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EU-weiter Impfpass ist da: Diese Regeln gelten ab 1. Juli

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Von: Martin Weidner

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Coronavirus - Digitaler Impfnachweis - CovPass
Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde. Der digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. © dpa/Stefan Puchner

München/Brüssel - Der Sommerurlaub steht vor der Tür - und passend dazu soll Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie wieder einfacher und sicherer werden. Dabei soll ein EU-weiter Impfnachweis helfen, der am 1. Juli an den Start gegangen ist. Einschränkungen gelten allerdings weiterhin.

Schnell einen QR-Code auslesen und schon sind Geimpfte etwa von einer Quarantäne befreit. Das Prinzip klingt simpel - in der Praxis muss sich das neue EU-Corona-Zertifikat, das am Donnerstag (1. Juli), 0 Uhr, in Kraft getreten ist, aber noch beweisen. So soll beispielsweise nun ein entsprechender Nachweis aus Deutschland auch bei einem Restaurant-Besuch während des Urlaubs in Italien anerkannt werden. Als „weltweit einmalig“ hatte Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) das Vorhaben bereits vor einigen Wochen gelobt (News-Ticker Donnerstag, 1. Juli).

Doch ist es wirklich so einfach? rosenheim24.de hat die neuen Regeln im Überblick zusammengefasst.

Welche Daten werden gespeichert?

Das kostenlose Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber erhalten hat und ob es eine oder bereits zwei Dosen sind. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden - außerdem Name, Geburts- und Impfdatum sowie der Aussteller des entsprechenden Zertifikates.

Auf Papier oder digital?

Beides ist möglich! Zum einen kann der Nachweis digital auf dem Smartphone in einer sogenannten „Wallet-App“ hinterlegt werden. Dazu wurde in Deutschland unter anderem die App „CovPass“ vorgestellt. Außerdem kann das Zertifikat auch über Corona-Warn-App digital gespeichert werden. Über einen QR-Code sollen die Informationen dann in der ganzen EU fälschungssicher ausgelesen werden können. Auch Bescheinigungen für Familienmitglieder sollen in den Apps abgespeichert werden können. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es auch in Papierform bekommen.

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Wer stellt den Nachweis aus?

Laut dem zuständigen Gesundheitsministeriums werden die Zertifikate in Deutschland von Impfzentren, Arztpraxen oder Krankenhäusern ausgestellt - in der Regel direkt nach der erfolgen Impfung. Nachträglich kann der Nachweis bei autorisierten Ärzten und Apotheken beantragt werden - allerdings nur „in räumlicher Nähe zum Impfort“, das heißt in der derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen.

Wofür wird der Nachweis konkret benötigt?

Das entscheiden die EU-Länder selbst. Das Europa-Parlament konnte sich mit einer Forderung nach verpflichtenden Erleichterungen nicht durchsetzen. Als Kompromiss werden zusätzliche Beschränkungen wie etwa Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene nur eingeführt, wenn es etwa die Infektionslage erfordert. Klar ist jedoch auch, dass der Nachweis von Tests, Impfungen und Genesungen durch die Zertifikate deutlich vereinfacht wird.

Machen alle EU-Länder von Beginn an mit?

Nein. Nicht allen Mitgliedstaaten ist es gelungen, sich pünktlich zum 1. Juli dem EU-weiten System anzuschließen. Zum gemeinsamen Start am 1. Juli sind neben Deutschland weitere 19 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen mit dabei. Irland, Malta, Rumänien, die Niederlande, Schweden, Ungarn und Zypern werden erst später folgen.

Werden alle Impfstoffe akzeptiert?

Nein. Alle Mitgliedstaaten haben lediglich vereinbart, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Vakzine zu akzeptieren. Dazu zählen die Produkte der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Über die Zulassung von weiteren Impfstoffen kann jedes EU-Land eigenständig entscheiden. So wird Ungarn beispielsweise auch den russischen Impfstoff Sputnik V akzeptieren.

Gibt es weitere Einschränkungen?

Ja, das ist möglich, denn jedes EU-Land kann auch weiterhin Einschränkungen festlegen - zum Beispiel dann, wenn Länder/Regionen zu Virusvariantengebieten erklärt werden. Als aktuelles Beispiel gilt Portugal, wo sich Delta-Variante immer weiter ausbreitet. Deshalb hat die Bundesregierung festgelegt, dass für alle Rückkehrer aus Portugal eine 14-tägige Quarantänepflicht gilt. Dies bedeutet im Endeffekt, dass Reisende auch mit EU-Impfnachweis in Zukunft nicht vollständig von einer Test- und/oder Quarantänepflicht befreit sind.

Wird das Impfzertifikat zur Pflicht?

Nein. „Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, hieß es dazu in einer Information des Bundesgesundheitsministeriums. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitze, könne eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wie ist es um den Datenschutz bestellt?

Alle Beteiligten versichern, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, gab persönlich das Versprechen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger „werden dabei in vollem Umfang geachtet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten“. Es werden den Angaben zufolge keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy. Das Zertifikat stelle lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und tatsächlich zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören, hieß es abschließend.

mw

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